Regelwerk, EU 2024

RL (EU) 2024/2881
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Erwägungsgründe

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Ziele

Artikel 2 Gegenstand

Artikel 3 Regelmäßige Überprüfung

Artikel 4 Begriffsbestimmungen

Artikel 5 Verantwortungsbereiche

Artikel 6 Festlegung von Gebieten und Gebietseinheiten für die durchschnittliche Exposition

Kapitel II
Beurteilung der Luftqualität und der Ablagerungsraten

Artikel 7 Beurteilungsverfahren

Artikel 8 Beurteilungskriterien

Artikel 9 Probenahmestellen

Artikel 10 Großmessstationen

Artikel 11 Referenzmessmethoden, Modellierungsanwendungen und Datenqualitätsziele

Kapitel III
Kontrolle der Luftqualität

Artikel 12 Anforderungen für Gebiete, in denen die Werte unterhalb der Grenzwerte, der Zielwerte und der Ziele für die durchschnittliche Expositionskonzentration liegen

Artikel 13 Grenzwerte, Zielwerte und Verpflichtungen zur Verringerung der durchschnittlichen Exposition

Artikel 14 Kritische Werte für den Schutz der Vegetation und der natürlichen Ökosysteme

Artikel 15 Überschreitungen der Alarm- oder Informationsschwellen

Artikel 16 Emissionsbeiträge aus natürlichen Quellen

Artikel 17 Überschreitungen aufgrund der Ausbringung von Streusand oder Streusalz auf Straßen im Winterdienst

Artikel 18 Verlängerung der Frist für das Erreichen der Grenzwerte und Ausnahme von der vorgeschriebenen Anwendung bestimmter Grenzwerte

Kapitel IV
Pläne

Artikel 19 Luftqualitätspläne und Luftqualitätsfahrpläne

Artikel 20 Pläne für kurzfristige Maßnahmen

Artikel 21 Grenzüberschreitende Luftverschmutzung

Kapitel V
Informations- und Berichtspflicht

Artikel 22 Information der Öffentlichkeit

Artikel 23 Übermittlung von Informationen und Berichten

Kapitel VI
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 24 Änderungen der Anhänge

Artikel 25 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 26 Ausschussverfahren

Kapitel VII
Zugang zu Gerichten, Schadenersatz und Sanktionen

Artikel 27 Zugang zu Gerichten

Artikel 28 Schadenersatz für Schädigungen der menschlichen Gesundheit

Artikel 29 Sanktionen

Kapitel VIII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 30 Umsetzung

Artikel 31 Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 32 Inkrafttreten und Anwendung

Artikel 33 Adressaten

Anhang I Luftqualitätsnormen

Abschnitt 1
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit

Tabelle 1 - Bis zum 1. Januar 2030 zu erreichende Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit

Tabelle 2 - Bis zum 11. Dezember 2026 zu erreichende Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit

Tabelle 3 - Bis zum 11. Dezember 2026 zu erreichende Zielwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit

Abschnitt 2
Zielwerte und langfristige Ziele für Ozon

A. Begriffsbestimmungen und Kriterien

B. Zielwerte für Ozon

C. Bis zum 1. Januar 2050 zu erreichende langfristige Ziele für Ozon (O3)

Abschnitt 3
Kritische Werte für den Schutz der Vegetation und der natürlichen Ökosysteme

Abschnitt 4
Alarm- und Informationsschwellen

A. Alarmschwellen

B. Informationsschwellen

Abschnitt 5
Verpflichtung zur Verringerung der durchschnittlichen Exposition gegenüber PM2,5 und NO2

A. Indikator für die durchschnittliche Exposition

B. Verpflichtungen zur Verringerung der durchschnittlichen Exposition

C. Ziele für die durchschnittliche Expositionskonzentration

Anhang II Beurteilungsschwellen

Abschnitt 1
Beurteilungsschwellen für den Schutz der menschlichen Gesundheit

Abschnitt 2
Beurteilungsschwellen für den Schutz der Vegetation und der natürlichen Ökosysteme

Anhang III Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen

A.

Tabelle 1

Tabelle 2

Tabelle 3

Tabelle 4

B.

C.

D.

Anhang IV Beurteilung der Luftqualität und Standort der Probenahmestellen

A. Allgemeines

B. Großräumige Standortbestimmung für Probenahmestellen

C. Kleinräumige Standortbestimmung für Probenahmestellen

D. Standortbestimmung, deren Überprüfung und Dokumentation

Anhang V Datenqualitätsziele

A. Unsicherheit bei Messungen und Modellierungsanwendungen zur Beurteilung der Luftqualität

Tabelle 1 - Mess- und Modellierungsunsicherheit bei Langzeitmittelwerten (Jahresmittelwerten) von Konzentrationen

Tabelle 2 - Mess- und Modellierungsunsicherheit bei Kurzzeitmittelwerten (24-Stunden-, 8-Stunden- und Stundenmittelwerten) von Konzentrationen

B. Messdatenabdeckung für die Luftqualitätsbeurteilung

C. Kriterien für die Aggregation der Daten für die Luftqualitätsbeurteilung

D. Methoden zur Beurteilung der Einhaltung der Grenzwerte und zur Schätzung der statistischen Parameter zur Berücksichtigung einer geringen Datenabdeckung oder signifikanter Datenverluste

E. Ergebnisse der Beurteilung der Luftqualität

F. Ergebnisse der Beurteilung der Luftqualität

G. Förderung harmonisierter Ansätze für Luftqualitätsmodellierungen

Anhang VI Referenzmethoden für die Beurteilung der Immissionskonzentrationen und der Ablagerungsraten

A. Referenzmethoden für die Beurteilung der Konzentrationen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Benzol, Kohlenmonoxid, Arsen, Cadmium, Blei, Quecksilber, Nickel, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Ozon und anderen Schadstoffen in der Luft sowie der Ablagerungsraten

B. Nachweis der Gleichwertigkeit

C. Normzustand

D. Gegenseitige Anerkennung der Daten

E. Referenzanwendungen zur Modellierung der Luftqualität

Anhang VII Messungen an Großmessstationen sowie Messungen der Massenkonzentration und der chemischen Zusammensetzung von PM2,5, Ozonvorläuferstoffen und ultrafeinen Partikeln

Abschnitt 1 Schadstoffmessungen an Großmessstationen

Tabelle 1 - An Großmessstation zu für den städtischen Hintergrund zu messende Schadstoffe

Tabelle 2 - An Großmessstationen an Standorten für den ländlichen Hintergrund zu messende Schadstoffe

Tabelle 3 - Schadstoffe, deren Messung an Großmessstationen an Standorten für den städtischen Hintergrund und Großmessstationen an Standorten für den ländlichen Hintergrund empfohlen wird, sofern sie nicht unter die Anforderungen gemäß den Tabellen 1 und 2 fallen

Abschnitt 2
Messung der Massenkonzentration und der chemischen Zusammensetzung von PM2,5

A. Ziele

B. Stoffe

C. Standortkriterien

Abschnitt 3
Messung von Ozonvorläuferstoffen

A. Ziele

B. Stoffe

C. Standortkriterien

Abschnitt 4
Messungen ultrafeiner Partikel (UFP)

A. Ziele

B. Stoffe

C. Standortkriterien

Anhang VIII In den Luftqualitätsplänen und Luftqualitätsfahrplänen zu berücksichtigende Informationen

A. Nach Artikel 19 Absatz 6 zu übermittelnde Informationen

B. Vorläufige Liste der Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung

Anhang IX Notfallmaßnahmen, die für die Aufnahme in die Pläne für kurzfristige Maßnahmen nach Artikel 20 in Betracht kommen

Anhang X Information der Öffentlichkeit

Anhang XI

Teil A
Aufgehobene Richtlinien mit Listen ihrer nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 31)

Teil B
Fristen für die Umsetzung in nationales Recht (gemäß Artikel 31)

Anhang XII