Regelwerk, EU 2024

Beschl. 2024/2873
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Anhang Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen für Architekten

Artikel 1 Zweck und Geltungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Wirkungen der Anerkennung

Artikel 4 Anforderungen für die Anerkennung

Artikel 5 Ausgleichsmaßnahme

Artikel 6 Verfahren zur Anerkennung

Artikel 7 Ausübung von Architektentätigkeiten in einem Zuständigkeitsgebiet der Leistungsinanspruchnahme

Artikel 8 Umsetzung

Anlage I In Kanada ausgestellte Ausbildungsnachweise, die die Aufnahme des Berufs des Architekten nach Artikel 4 Absatz 2 gestatten

Anlage II Einzelheiten des zehnstündigen Online-Kurses vor der Eintragung nach Artikel 5

1. Allgemeine Grundsätze und Ziele des Kurses

2. Abgedecktes bereichsspezifisches Wissen

3. Ergebnisse

Anlage III