VO (EU) 2024/2835
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Artikel 1 Vorlagen für die Transparenzberichte
Artikel 2 Berichtszeitraum
Artikel 3 Aufbewahrungsfrist
Artikel 4 Inkrafttreten
Anhang I Vorlagen für Anbieter von Vermittlungsdiensten, Hostingdiensten, Online-Plattformen, sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen
Teil I
Allgemeine Hinweise
Teil II
Vorlagen
1. Quantitative Vorlage
1.1. Berichtskennung1.2. Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a - Anordnungen der Mitgliedstaaten
1.2.1. Anordnungen der Mitgliedstaaten zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte1.2.2. Anordnungen der Mitgliedstaaten zur Bereitstellung von Informationen
1.2.3. Hintergrundinformationen zu den Anordnungen
1.3. Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe b - Nach Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 gemachte Meldungen
1.3.1. Hintergrundinformationen zu den Meldungen1.4. Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c - Aussagekräftige und verständliche Informationen über die auf Eigeninitiative des Anbieters durchgeführte Moderation von Inhalten
1.5. Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 24 Absatz 1 Buchstaben a und b
1.5.1. Internes Beschwerdeverfahren, außergerichtliche Streitbeilegungsstellen und Wiederholungstätern auferlegte Aussetzungen1.6. Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben b, c, e und Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe c - Verwendung automatisierter Mittel zur Moderation von Inhalten und Indikatoren für die Korrektklassifikationsrate
1.7. Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe b - Für die Moderation von Inhalten eingesetzte personelle Ressourcen
1.8. Artikel 42 Absatz 3 - Durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Nutzer des Dienstes für jeden Mitgliedstaat
2. Qualitative Vorlage
Anhang II Anleitungen zum Ausfüllen der Vorlagen für Transparenzberichte in Anhang I
Teil I
Allgemeine Anleitungen
1. Struktur der Vorlagen für den Transparenzbericht
2. Fristen für Transparenzberichte
3. Übergangszeitraum
4. Format der Transparenzberichte
5. Aufbewahrungsfrist und Verwaltung von Fassungen
6. Sprachkenntnisse
7. Kategorien rechtswidriger und unvereinbarer Inhalte
Teil II
Vorlagenspezifische Anleitungen
1. Quantitative Vorlage Kategorien rechtswidriger Inhalte, die für alle Unterabschnitte der quantitativen Vorlage gelten
1.1. Berichtskennung1.2. Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a - Anordnungen der Mitgliedstaaten
1.2.1. Anordnungen der Mitgliedstaaten zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte1.2.2. Anordnungen der Mitgliedstaaten zur Bereitstellung von Informationen
1.3. Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe b - Nach Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 gemachte Meldungen
1.4. Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c - Aussagekräftige und verständliche Informationen über die auf Eigeninitiative des Anbieters durchgeführte Moderation von Inhalten
1.5. Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe d, Artikel 24 Absatz 1 Buchstaben a und b - Internes Beschwerdeverfahren, außergerichtliche Streitbeilegungsstellen und Wiederholungstätern auferlegte Aussetzungen
1.5.1. Internes Beschwerdeverfahren, außergerichtliche Streitbeilegungsstellen und Wiederholungstätern auferlegte Aussetzungen.1.6. Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben b, c, e und Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe c - Verwendung automatisierter Mittel zur Moderation von Inhalten und Indikatoren für die Korrektklassifikationsrate
1.7. Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe b - Für die Moderation von Inhalten eingesetzte personelle Ressourcen
1.8. Artikel 42 Absatz 3 - Durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Nutzer des Dienstes für jeden Mitgliedstaat