VO (EU) 2024/2759
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Artikel 1 Einsatz von Finanzderivaten einzig und allein zu Absicherungszwecken
Artikel 2 Umstände, unter denen die Laufzeit eines ELTIF mit den Laufzeiten der einzelnen Vermögenswerte des ELTIF vereinbar ist
Artikel 3 Kriterien für die Bestimmung der in Artikel 18 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2015/760 genannten Mindesthaltedauer
Artikel 4 Mindestinformationen über die Rücknahmegrundsätze und die Liquiditätsmanagementinstrumente, die der Verwalter eines ELTIF der für den ELTIF zuständigen Behörde gemäß Artikel 18 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2015/760 vorlegen muss
Artikel 5 Anforderungen, die der ELTIF hinsichtlich der in Artikel 18 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung (EU) 2015/760 genannten Rücknahmeregelung und Liquiditätsmanagementinstrumente erfüllen muss
Artikel 6 Kriterien zur Bestimmung des in Artikel 18 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2015/760 genannten Prozentsatzes
Artikel 7 Abgleich von Anträgen auf Übertragung nach Artikel 19 Absatz 2a der Verordnung (EU) 2015/760
Artikel 8 Festlegung des Ausführungspreises und der Zuteilungsbedingungen beim Abgleich von Übertragungen im Sinne von Artikel 19 Absatz 2a der Verordnung (EU) 2015/760 sowie der etwaigen Gebühren, Kosten und Entgelte im Zusammenhang mit der Übertragung
Artikel 9 Informationen, die ELTIF den Anlegern beim Abgleich von Übertragungen im Sinne von Artikel 19 Absatz 2a der Verordnung (EU) 2015/760 offenlegen müssen, und Zeitpunkt dieser Offenlegung
Artikel 10 Kriterien für die Einschätzung des potenziellen Käufermarkts
Artikel 11 Kriterien für die Bewertung der zu veräußernden Vermögenswerte
Artikel 12 Einheitliche Definitionen sowie Berechnungsmethoden und Darstellungsweise der Kosten
Artikel 13 Inkrafttreten
Anhang I Bestimmung des in Artikel 18 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2015/760 genannten Höchstprozentsatzes in Abhängigkeit von der Rücknahmehäufigkeit und der Kündigungsfrist des ELTIF, einschließlich etwaiger Verlängerung der Kündigungsfrist ("Kündigungsfrist")
Option 1 - Basisszenario
Option 2 - Aggregation auf Einmonatsbasis
Option 3 - Aggregation auf Zweimonatsbasis