Regelwerk, EU 2024

VO (EU) 2024/2699
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Informationsaustausch betreffend die Planung und Prognose der gemeinsamen klinischen Bewertungen und gemeinsamen wissenschaftlichen Beratungen

Artikel 3 Informationsaustausch betreffend die Auswahl von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika für die gemeinsame klinische Bewertung

Artikel 4 Informationsaustausch mit der Koordinierungsgruppe und deren EHT-Untergruppe und der JCA-Untergruppe

Artikel 5 Informationsaustausch betreffend die Ermittlung einzelner Sachverständiger im Rahmen gemeinsamer klinischer Bewertungen und gemeinsamer wissenschaftlicher Beratungen

Artikel 6 Informationsaustausch über horizontale wissenschaftliche und technische Fragen betreffend die gemeinsame klinische Bewertung und die gemeinsame wissenschaftliche Beratung

Artikel 7 Sicherer Informationsaustausch

Artikel 8 Schutz vertraulicher Informationen

Artikel 9 Verletzung der beruflichen Geheimhaltungspflicht

Artikel 10