VO (EU) 2024/2699
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Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Informationsaustausch betreffend die Planung und Prognose der gemeinsamen klinischen Bewertungen und gemeinsamen wissenschaftlichen Beratungen
Artikel 3 Informationsaustausch betreffend die Auswahl von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika für die gemeinsame klinische Bewertung
Artikel 4 Informationsaustausch mit der Koordinierungsgruppe und deren EHT-Untergruppe und der JCA-Untergruppe
Artikel 5 Informationsaustausch betreffend die Ermittlung einzelner Sachverständiger im Rahmen gemeinsamer klinischer Bewertungen und gemeinsamer wissenschaftlicher Beratungen
Artikel 6 Informationsaustausch über horizontale wissenschaftliche und technische Fragen betreffend die gemeinsame klinische Bewertung und die gemeinsame wissenschaftliche Beratung
Artikel 7 Sicherer Informationsaustausch
Artikel 8 Schutz vertraulicher Informationen
Artikel 9 Verletzung der beruflichen Geheimhaltungspflicht