Empf. (EU) 2024/2481
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1. Einleitung
2. Rechtliche und Politische Rahmenbedingungen
3. In diesen Leitlinien und in der Richtlinie (EU) 2023/1791 verwendete Begriffe und Konzepte
3.1. Begünstigte3.2. Weitere in diesen Leitlinien verwendete Schlüsselbegriffe und -konzepte
4. Verpflichtungen gemäß Artikel 21
4.1. Mindestangaben in Verträgen - Artikel 21 Absatz 24.2. Zusätzliche Anforderungen in Bezug auf Vertragsinformationen
4.3. Verpflichtung zur Unterrichtung der Endkunden über die Absicht zur Änderung der Vertragsbedingungen - Artikel 21 Absatz 3
4.4. Zahlungsarten - Artikel 21 Absatz 4
4.5. Vorauszahlungssysteme - Artikel 21 Absatz 5
4.6. Faire und transparente Bedingungen - Artikel 21 Absatz 6
4.7. Gute Qualität der Dienstleistungserbringung und Behandlung der Beschwerden durch die Versorger - Artikel 21 Absatz 7
4.8. Durchsetzung und Überwachung von Verbraucherschutzmaßnahmen - Artikel 21 Absatz 8
4.9. Geplante Versorgungsunterbrechung - Artikel 21 Absatz 9
5. Verpflichtungen gemäß Artikel 22
5.1. Transparenz und Verbreitung von Informationen zu verfügbaren Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung, Einzelmaßnahmen sowie Finanz- und Rechtsrahmen - Artikel 22 Absatz 1
Tabelle 1: Mögliche Strategien der Öffentlichkeitsarbeit nach Kategorien von Marktteilnehmern
5.2. Maßnahmen zur Förderung und Erleichterung einer effizienten Energienutzung durch Endkunden und Endnutzer - Artikel 22 Absätze 2 und 3
Tabelle 2: Instrumente und Strategien zur Förderung von Verhaltensänderungen
5.3. OSS für die Bereitstellung technischer, administrativer und finanzieller Beratung im Bereich der Energieeffizienz - Artikel 22 Absätze 4, 5 und 6
Tabelle 3: Beispiele für OSS-Dienstleistungen
5.4. Mechanismen für die außergerichtliche Streitbeilegung - Artikel 22 Absatz 85.5. Maßnahmen zur Beseitigung regulatorischer und sonstiger Hindernisse für die Energieeffizienz in Bezug auf Probleme mit divergierenden Anreizen - Artikel 22 Absatz 9
6. Bedingungen gemäß Artikel 24
6.1. Festlegung des Begriffs "schutzbedürftige Kunden" einschließlich Endnutzern - Artikel 24 Absatz 16.2. Vorrangige Umsetzung von Verbesserungen der Energieeffizienz bei schutzbedürftigen Gruppen - Artikel 24 Absatz 2
6.3. Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung, um Verteilungseffekte aufgrund anderer Strategien und Maßnahmen abzumildern - Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe a
6.4. Bestmögliche Nutzung öffentlicher Mittel auf nationaler Ebene und Unionsebene und vorausschauende Investitionen - Artikel 24 Absatz 3 Buchstaben b und c
6.5. Förderung der technischen Hilfe und der Einführung von Finanzierungsmöglichkeiten und finanziellen Instrumenten - Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe d
6.6. Förderung der technischen Hilfe für soziale Akteure - Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe e
6.7. Sicherstellung des Zugangs zu Finanzierungsquellen, Finanzhilfen oder Subventionen - Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe f
6.8. Einrichtung eines Netzwerks von Experten - Artikel 24 Absatz 4
6.9. Beratung durch ein Netzwerk von Experten - Artikel 24 Absatz 4
7. Berichtspflichten
7.1. Aktualisierung der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne7.2. Fortschrittsberichte