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Regelwerk, EU 2024, Lebensmittel - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2387 der Kommission vom 9. September 2024 über die harmonisierten Normen für EU-Düngeprodukte zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/2387 vom 10.09.2024)


Ergänzende Informationen
Normenübersicht / Normen


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Einklang mit Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 werden zur Überprüfung der Konformität von EU-Düngeprodukten mit den Anforderungen gemäß den Anhängen I, II und III der genannten Verordnung auf zuverlässige und wiederholbare Weise Prüfungen durchgeführt. Bei Prüfungen, die harmonisierten Normen entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird die Zuverlässigkeit und Wiederholbarkeit vermutet, soweit die betreffenden Normen für diese Prüfungen gelten.

(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2020) 612 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) mit der Ausarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1009.

(3) Auf der Grundlage des im Durchführungsbeschluss C(2020) 612 erteilten Auftrags arbeitete das CEN zwei harmonisierte Normen aus: EN 17816:2023 "Kalkdünger - Bestimmung physikalischer und chemischer Eigenschaften und spezifischer Kontaminanten und EN 17817:2023 "Düngemittel, Kalkdünger und Hemmstoffe - Bestimmung der Menge (durch Angabe der Masse oder des Volumens)".

(4) Die Kommission bewertete gemeinsam mit dem CEN, ob die beiden vom CEN erarbeiteten Normen dem im Durchführungsbeschluss C(2020) 612 formulierten Auftrag entsprechen.

(5) Die Normen entsprechen den Anforderungen, die sie abdecken sollen und die in der Verordnung (EU) 2019/1009 festgelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Fundstellen dieser Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(6) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die Anforderung, die in Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1009 festgelegt ist, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Fundstellen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2019/1009, die im Anhang des vorliegenden Beschlusses aufgeführt sind, werden hiermit im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 9. September 2024

1) ABl. L 316 vom 14.11.2012 S. 12, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/1025/oj.

2) Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 (ABl. L 170 vom 25.06.2019 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/1009/oj).

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