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Beschluss (EU) 2024/2093 der Kommission vom 31. Juli 2024 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Unionsrahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen
(ABl. L 2024/2093 vom 02.08.2024)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, insbesondere auf Artikel 4,
gestützt auf die Mitteilung Irlands, dass es die Verordnung (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Schaffung eines Unionsrahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147 1 anzunehmen und durch sie gebunden zu sein wünscht,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Verordnung (EU) 2024/1350 wurde am 14. Mai 2024 angenommen. Ihre Bestimmungen gelten ab dem 11. Juni 2024, mit Ausnahme von Artikel 9 Absatz 24, der ab dem 12. Juni 2026 gilt.
(2) Mit Schreiben vom 27. Juni 2024 hat Irland mitgeteilt, dass es die Verordnung (EU) 2024/1350 anzunehmen und durch sie gebunden zu sein wünscht.
(3) Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1350 sollte daher bestätigt werden.
(4) Da es für die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1350 keine spezifischen Bedingungen gibt, sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1350 wird bestätigt.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 31. Juli 2024
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(Stand: 21.08.2024)
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