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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft - EU Bund

Beschluss (EU) 2024/2088 der Kommission vom 31. Juli 2024 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060

(ABl. L 2024/2088 vom 02.08.2024)


Die Europäische Kommission -

gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, insbesondere auf Artikel 4,

gestützt auf die Mitteilung Irlands, dass es die Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 1 anzunehmen und durch sie gebunden zu sein wünscht,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EU) 2024/1351 wurde am 14. Mai 2024 erlassen und trat am 11. Juni 2024 in Kraft. Ihre Bestimmungen gelten ab dem 1. Juli 2026, mit Ausnahme von Artikel 7 bis 15, Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 4, Artikel 23 Absatz 7, Artikel 25 Absätze 6 und 7, Artikel 34 Absätze 3 und 4, Artikel 39 Absatz 3 Unterabsatz 2, Artikel 40 Absatz 4, Artikel 40 Absatz 8 Unterabsatz 2, Artikel 41 Absatz 5, Artikel 46 Absatz 1 Unterabsatz 5, Artikel 46 Absatz 4, Artikel 48 Absatz 4, Artikel 50 Absatz 1 Unterabsatz 2, Artikel 50 Absatz 5, Artikel 52 Absatz 4, die Artikel 56 und 57, Artikel 64 Absatz 3, Artikel 67 Absatz 14 sowie Artikel 78 und 84, die ab 11. Juni 2024 gelten.

(2) Mit Schreiben vom 27. Juni 2024 hat Irland mitgeteilt, dass es die Verordnung (EU) 2024/1351 anzunehmen und durch sie gebunden zu sein wünscht.

(3) Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1351 sollte daher bestätigt werden.

(4) Da es für die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1351 keine spezifischen Bedingungen gibt, sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1351 wird bestätigt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 31. Juli 2024

1) ABl. L, 2024/1351, 22.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1351/oj
ENDE

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