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Regelwerk, EU 2023, Individualrecht - EU Bund

Beschluss (EU) 2024/2087 der Kommission vom 31. Juli 2024 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Richtlinie (EU) 2024/1346 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen

(ABl. L 2024/2087 vom 02.08.2024)


Die Europäische Kommission -

gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, insbesondere auf Artikel 4,

gestützt auf die Mitteilung Irlands, dass es die Richtlinie (EU) 2024/1346 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen 1, anzunehmen und durch sie gebunden zu sein wünscht,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Richtlinie (EU) 2024/1346 wurde am 14. Mai 2024 angenommen und trat am 11. Juni 2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 12. Juni 2026 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft setzen, die erforderlich sind, um den Artikeln 1 bis 10, 12, 13, 17 bis 29 und 31 bis 34 der Richtlinie nachzukommen.

(2) Mit Schreiben vom 27. Juni 2024 hat Irland mitgeteilt, dass es die Richtlinie (EU) 2024/1346 anzunehmen und durch sie gebunden zu sein wünscht.

(3) Die Beteiligung Irlands an der Richtlinie (EU) 2024/1346 sollte daher bestätigt werden.

(4) Da es für die Beteiligung Irlands an der Richtlinie (EU) 2024/1346 keine spezifischen Bedingungen gibt, sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich.

(5) Damit Irland so bald wie möglich das Verfahren für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1346 in nationales Recht in die Wege leiten kann, um die Anwendung innerhalb der in Artikel 35 Absatz 1 der genannten Richtlinie festgelegten Frist sicherzustellen, sollte dieser Beschluss am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Beteiligung Irlands an der Richtlinie (EU) 2024/1346 wird bestätigt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 31. Juli 2024

1) ABl. L, 2024/1346, 22.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1346/oj.


ENDE

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