Empf. (EU) 2024/2002
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1. Einführung
2. Rechtliche und politische Rahmenbedingungen
3. Zentrale Begriffe in diesen Leitlinien
3.1. Definierte Begriffe aus der Richtlinie (EU) 2023/1791 und der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates3.2. Begriffe, die weder in der Richtlinie (EU) 2023/1791 noch in anderen verbindlichen Rechtsakten der Union definiert sind
4. Methoden zur Berechnung des durchschnittlichen jährlichen Verbrauchs eines Unternehmens
4.1. Systemgrenzen4.2. Dem Unternehmen in Rechnung gestellte Energiekosten
4.3. Bewertung von Unternehmen mit komplexen Strukturen
Abbildung 1: Ansatz zur Berechnung des jährlichen Endenergieverbrauchs komplexerer Unternehmen (auf der Grundlage des Benutzerleitfadens zur Definition von KMU, Europäische Kommission 2020)
4.4. Ermittlung der verpflichteten Unternehmen durch die Mitgliedstaaten
Abbildung 2: Vorgeschlagener Ansatz zur Ermittlung der verpflichteten Unternehmen
5. Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Bestimmungen über das Energiemanagementsystem gemäß Artikel 11 Absatz 1
5.1. Anwendungsbereich der Anforderung gemäß der Richtlinie (EU) 2023/1791Abbildung 3: Allgemeiner Rahmen der ISO-50000-Familie (basierend auf www.weka.de/energie/die-normenfamilie-der-din-en-iso-50001)
5.2. Fristen
5.3. Quantifizierung der erzielten (kumulativen) Endenergieeinsparungen
5.4. Messung, Überwachung, Qualität und Überprüfung durch die Mitgliedstaaten
6. Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Bestimmungen für Energieaudits gemäß Artikel 11 Absatz 2
6.1. Anwendungsbereich der Anforderung6.2. Fristen
6.3. Qualitätskriterien für das Energieaudit (Anhang VI der Richtlinie (EU) 2023/1791)
6.4. Zulässigkeit von Sachverständigen
7. Beispiele für die Anwendung der Verpflichtungen nach Artikel 11 Absätze 1 und 2
8. Förderung hochwertiger Energieaudits bei allen Endkunden
8.1. Von den Mitgliedstaaten durchzuführende Qualitätskontrollen von Energieaudits8.2. Kosteneffizienz von Energieaudits
8.3. Vielfältige Vorteile (Multiple Benefits)
Abbildung 4: Vergleich von klassischem und Multiple-Benefits-Ansatz bei der Förderung von Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen (auf der Grundlage von www.mbenefits.eu)
8.4. Energieeffizienz-Netzwerke
9. Befreiung von den Verpflichtungen aufgrund der Umsetzung eines Energieleistungsvertrags
10. Befreiung von den Verpflichtungen aufgrund der Umsetzung eines Umweltmanagementsystems
11. Berichtspflichten
11.1. Aktualisierung der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne11.2. Fortschrittsberichte