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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2024/1837 des Rates vom 28. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/385 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen

(ABl. L 2024/1837 vom 28.06.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 19. Januar 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/385 angenommen 1.

(2) Angesichts der anhaltenden Bedrohung durch die Hamas und den Palästinensischen Islamischen Dschihad sollten sechs Personen und drei Organisationen in die Listen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/385 aufgenommen werden.

(3) Der Beschluss (GASP) 2024/385 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/385 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 28. Juni 2024.

1) Beschluss (GASP) 2024/385 des Rates vom 19. Januar 2024 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen (ABl. L, 2024/385, 19.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/385/oj).


.

Anhang

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/385 wird wie folgt geändert:

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ENDE

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