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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2024/1779 des Rates vom 24. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/797 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen

(ABl. L 2024/1779 vom 24.06.2024, ber. L 2024/90401)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 17. Mai 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/797 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen 1 angenommen.

(2) Gezielte restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen, die eine externe Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen, gehören zu den Maßnahmen des Rahmens für eine gemeinsame diplomatische Reaktion der Union auf böswillige Cyberaktivitäten ("Cyber Diplomacy Toolbox") und sind ein wichtiges Instrument, um solche Aktivitäten zu verhindern, von solchen Aktivitäten abzuschrecken, davon abzuhalten und darauf zu reagieren.

(3) Böswillige Cyberaktivitäten, die gegen kritische Infrastruktur oder wesentliche Dienstleistungen gerichtet sind und zu denen unter anderem der Einsatz von Ransomware und Wiper-Schadsoftware gehört, die gezielte Ausrichtung gegen Lieferketten und Cyberspionage, einschließlich des Diebstahls geistigen Eigentums, nehmen an Zahl, Häufigkeit und Komplexität zu. Durch ihre beeinträchtigenden und zerstörerischen Auswirkungen stellen diese Aktivitäten eine systemische Bedrohung für die Sicherheit, die Wirtschaft, die Demokratie und die Gesellschaft der Union insgesamt dar.

(4) Der Einsatz von Cyberoperationen, die den grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ermöglichen und damit einhergehen, beeinträchtigt die globale Stabilität und Sicherheit, stellt ein erhebliches Eskalationsrisiko dar und erhöht den bereits in den letzten Jahren verzeichneten deutlichen Anstieg böswilliger Cyberaktivitäten außerhalb des bewaffneten Konflikts. Angesichts der zunehmenden Cybersicherheitsrisiken und der insgesamt komplexen Cyberbedrohungslandschaft, in der eindeutig die Gefahr eines raschen Übergreifens von Cybervorfällen von einem Mitgliedstaat auf andere Mitgliedstaaten und von Drittländern auf die Union besteht, sind weitere restriktive Maßnahmen im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2019/797 erforderlich.

(5) Als Teil dauerhafter, maßgeschneiderter und koordinierter Maßnahmen der Union gegen Akteure, von denen eine anhaltende Cyberbedrohung ausgeht, sollten sechs natürliche Personen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/797 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden. Diese Personen sind für Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen, die eine externe Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen, verantwortlich oder waren an solchen Angriffen beteiligt.

(6) Der Beschluss (GASP) 2019/797 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/797 wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 24. Juni 2024.

1) Beschluss (GASP) 2019/797 des Rates vom 17. Mai 2019 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen (ABl. L 129 I vom 17.05.2019 S. 13).


.

Anhang

Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/797 werden dem Abschnitt "A. Natürliche Personen" folgende Einträge angefügt:

=> als PDF-Datei öffnen


ENDE

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