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Regelwerk, EU 2024, Lebensmittel - EU Bund

Verordnung (EU) 2024/1683 der Kommission vom 17. Juni 2024 zur Berichtigung der lettischen Sprachfassung der Verordnung (EU) 2023/915 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/1683 vom 18.06.2024)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 315/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln 1, insbesondere auf Artikel 2 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die lettische Sprachfassung der Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission 2 enthält in Anhang I Nummern 1.8.1, 1.8.1.2, 2.1, 3.1.4.1, 3.2.4.1 und 3.2.12 Fehler, die sich inhaltlich auf die Bestimmungen auswirken.

(2) Die lettische Sprachfassung der Verordnung (EU) 2023/915 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.

(3) Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel, die vor dem Erlass der Verordnung (EU) 2023/915 abgegeben wurde

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

(Betrifft nicht die deutsche Fassung).

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. Juni 2024

1) ABl. L 37 vom 13.02.1993 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1993/315/oj.

2) Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission vom 25. April 2023 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 (ABl. L 119 vom 05.05.2023 S. 103, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/915/oj).


ENDE

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