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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1488 des Rates vom 27. Mai 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1485 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland

(ABl. L 2024/1488 vom 27.05.2024, ber. L 2024/90324)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1485 des Rates vom 27. Mai 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland 1, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 1,

gestützt auf den Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 27. Mai 2024 die Verordnung (EU) 2024/1485 angenommen

(2) Die Union verurteilt weiterhin unbeirrbar die Menschenrechtsverletzungen und die interne Repression in Russland

(3) Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 19 natürliche Personen und eine juristische Person in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/1485 aufgenommen werden sollten

(4) Die Verordnung (EU) 2024/1485 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/1485 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat

Geschehen zu Brüssel am 27. Mai 2024

1) ABl. L, 2024/1485, 27.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1485/oj.


.

Anhang

Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/1485 wird wie folgt geändert:

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ENDE

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