Regelwerk, EU 2024

VO (EU) 2024/1487
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Kapitel 1
Gegenstand

Artikel 1 Gegenstand

Kapitel 2
Erstellung des Arbeitsprogramms für die schrittweise Überprüfung der Bereits auf dem Markt befindlichen Safener und Synergisten, ihrer Liste und der Verfahren für ihre schrittweise Überprüfung

Artikel 2 Erstellung des Arbeitsprogramms

Artikel 3 Liste der bereits auf dem Markt befindlichen Safener und Synergisten

Artikel 4 Antrag auf Aufnahme in das Arbeitsprogramm zur schrittweisen Überprüfung

Artikel 5 Nichtaufnahme eines Safeners oder Synergisten in das Arbeitsprogramm für die schrittweise Überprüfung

Artikel 6 Annahme des Arbeitsprogramms

Artikel 7 Gemeinsamen Datennutzung, Meldung geplanter Studien und Beratung vor der Antragstellung

Artikel 8 Einreichung und Inhalt des Antrags auf Genehmigung von Safenern und Synergisten im Arbeitsprogramm für die schrittweise Überprüfung

Artikel 9 Verfahren zur Bewertung der Zulässigkeit von Anträgen für Safener und Synergisten im Arbeitsprogramm für die schrittweise Überprüfung

Artikel 10 Datenschutz und Vertraulichkeit

Kapitel 3
Festlegung von Datenanforderungen für Safener und Synergisten

Artikel 11 Datenanforderungen für Safener und Synergisten

Kapitel 4
Schlussbestimmungen

Artikel 12 Inkrafttreten

Anhang I Liste der Safener und Synergisten, die gemäß Artikel 6 Absatz 2 in das Arbeitsprogramm für die schrittweise Überprüfung aufgenommen wurden

Anhang II Inhalt der Bekundung des Interesses an der Beantragung der Zulassung eines Safeners oder Synergisten gemäß Artikel 4 Absatz 1

Anhang III