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Beschluss (GASP) 2024/1391 des Rates vom 17. Mai 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/797 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen
(ABl. L 2024/1391 vom 17.05.2024)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 17. Mai 2019 den Beschluss (GASP) 2019/797 1 angenommen.
(2) Der Beschluss (GASP) 2019/797 gilt bis zum 18. Mai 2025. Aufgrund einer Überprüfung des genannten Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt verlängert werden.
(3) Angesichts der fortgesetzten und zunehmenden böswilligen Handlungen im Cyberraum, einschließlich gegen Drittstaaten gerichteter Handlungen, sollten die Gründe für die Aufnahme von sechs Personen und zwei Organisationen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/797 festgelegten restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert werden.
(4) Der Beschluss (GASP) 2019/797 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss (GASP) 2019/797 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 10 erhält folgende Fassung:
" Artikel 10
Dieser Beschluss gilt bis zum 18. Mai 2025 und wird fortlaufend überprüft."
2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 17. Mai 2024.
Anhang |
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/797 ("Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß den Artikeln 4 und 5") wird wie folgt geändert:
=> als PDF-Datei öffnen
ENDE |
(Stand: 23.05.2024)
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