VO (EU) 2024/1358
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Aufgabe von "Eurodac"
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Aufbau des Systems und Grundprinzipien
Artikel 4 Betriebsmanagement
Artikel 5 Zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken benannte Behörden der Mitgliedstaaten
Artikel 6 Zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken zugangsberechtigte Prüfstellen der Mitgliedstaaten
Artikel 7 Zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken benannte Europol-Stelle und zugangsberechtigte Europol-Prüfstelle
Artikel 8 Interoperabilität mit ETIAS
Artikel 9 Bedingungen für den Zugang zu Eurodac zum Zweck der manuellen Verarbeitung durch nationale ETIAS-Stellen
Artikel 10 Zugang der zuständigen Visumbehörden zu Eurodac
Artikel 11 Interoperabilität mit dem VIS
Artikel 12 Statistik
Artikel 13 Verpflichtende Erfassung biometrischer Daten
Artikel 14 Besondere Bestimmungen betreffend Minderjährige
Kapitel II
Personen, die internationalen Schutz beantragen
Artikel 15 Erfassung und Übermittlung biometrischer Daten
Artikel 16 Informationen zur Rechtsstellung der betroffenen Person
Artikel 17 Datenspeicherung
Kapitel III
Zum Zweck der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens registrierte Personen und gemäß einer nationalen Neuansiedlungsregelung aufgenommene Personen
Abschnitt 1
Zum Zweck der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens gemäß dem Unionsrahmen für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen registrierte Personen
Artikel 18 Erfassung und Übermittlung biometrischer Daten
Artikel 19 Datenspeicherung
Abschnitt 2
Gemäß einer nationalen Neuansiedlungsregelung aufgenommene Personen
Artikel 20 Erfassung und Übermittlung biometrischer Daten
Artikel 21 Datenspeicherung
Kapitel IV
Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die beim irregulären Überschreiten einer Außengrenze aufgegriffen werden
Artikel 22 Erfassung und Übermittlung biometrischer Daten
Kapitel V
Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die sich illegal in einem Mitgliedstaat aufhalten
Artikel 23 Erfassung und Übermittlung biometrischer Daten
Kapitel VI
Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die nach einem Such- und Rettungseinsatz ausgeschifft werden
Artikel 24 Erfassung und Übermittlung biometrischer Daten
Kapitel VII
Informationen für die Übernahme
Artikel 25 Informationen zum Übernahmestatus der betroffenen Person
Kapitel VIII
Personen, die vorübergehenden Schutz genießen
Artikel 26 Erfassung und Übermittlung biometrischer Daten
Kapitel IX
Verfahren für den Abgleich der Daten von Personen, die internationalen Schutz beantragen, von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die beim illegalen Überschreiten einer Grenze aufgegriffen werden oder die sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten, von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die zum Zweck der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens registriert sind oder die gemäß einer nationalen Neuansiedlungsregelung aufgenommen wurden, von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die nach einem Such- und Rettungseinsatz ausgeschifft wurden, sowie von Personen, die vorübergehenden Schutz genießen
Artikel 27 Abgleich von biometrischen Daten
Artikel 28 Abgleich von Gesichtsbilddaten
Kapitel X
Aufbewahrung der Daten, vorzeitige Löschung der Daten und Datenmarkierung
Artikel 29 Aufbewahrung der Daten
Artikel 30 Vorzeitige Löschung der Daten
Artikel 31 Datenmarkierung
Chapter XI
Verfahren für den Abgleich und die Übermittlung von Daten für Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
Artikel 32 Verfahren für den Abgleich biometrischer oder alphanumerischer Daten mit Eurodac-Daten
Artikel 33 Voraussetzungen für den Zugang der benannten Behörden zu Eurodac
Artikel 34 Voraussetzungen für den Zugang von Europol zu Eurodac
Artikel 35 Kommunikation zwischen den benannten Behörden, den Prüfstellen, den nationalen Zugangsstellen und der Europol-Zugangsstelle
Kapitel XII
Datenverarbeitung, Datenschutz und Haftung
Artikel 36 Verantwortung für die Datenverarbeitung
Artikel 37 Übermittlung
Artikel 38 Datenabgleich und Übermittlung der Ergebnisse
Artikel 39 Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten und Eurodac
Artikel 40 Zugriff auf die in Eurodac gespeicherten Daten und Berichtigung oder Löschung dieser Daten
Artikel 41 Aufzeichnung der Datenverarbeitungsvorgänge
Artikel 42 Recht auf Information
Artikel 43 Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Ergänzung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten
Artikel 44 Überwachung durch die nationalen Aufsichtsbehörden
Artikel 45 Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 46 Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 47 Schutz der für die Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung verarbeiteten personenbezogenen Daten
Artikel 48 Datensicherheit
Artikel 49 Verbot der Übermittlung von Daten an Drittstaaten, internationale Organisationen oder private Stellen
Artikel 50 Übermittlung von Daten an Drittstaaten zum Zweck der Rückführung
Artikel 51 Protokollierung und Dokumentierung
Artikel 52 Haftung
Kapitel XIII
Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818
Artikel 53 Änderung der Verordnung (EU) 2018/1240
Artikel 54 Änderung der Verordnung (EU) 2019/818
Kapitel XIV
Schlussbestimmungen
Artikel 55 Kosten
Artikel 56 Ausschussverfahren
Artikel 57 Berichte, Überwachung und Bewertung
Artikel 58 Beurteilung
Artikel 59 Sanktionen
Artikel 60 Territorialer Anwendungsbereich
Artikel 61 Meldung der benannten Behörden und Prüfstellen
Artikel 62 Aufhebung
Artikel 63 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I Entsprechungstabelle nach Artikel 8