Regelwerk, EU 2024

VO (EU) 2024/1358
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Aufgabe von "Eurodac"

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Aufbau des Systems und Grundprinzipien

Artikel 4 Betriebsmanagement

Artikel 5 Zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken benannte Behörden der Mitgliedstaaten

Artikel 6 Zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken zugangsberechtigte Prüfstellen der Mitgliedstaaten

Artikel 7 Zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken benannte Europol-Stelle und zugangsberechtigte Europol-Prüfstelle

Artikel 8 Interoperabilität mit ETIAS

Artikel 9 Bedingungen für den Zugang zu Eurodac zum Zweck der manuellen Verarbeitung durch nationale ETIAS-Stellen

Artikel 10 Zugang der zuständigen Visumbehörden zu Eurodac

Artikel 11 Interoperabilität mit dem VIS

Artikel 12 Statistik

Artikel 13 Verpflichtende Erfassung biometrischer Daten

Artikel 14 Besondere Bestimmungen betreffend Minderjährige

Kapitel II
Personen, die internationalen Schutz beantragen

Artikel 15 Erfassung und Übermittlung biometrischer Daten

Artikel 16 Informationen zur Rechtsstellung der betroffenen Person

Artikel 17 Datenspeicherung

Kapitel III
Zum Zweck der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens registrierte Personen und gemäß einer nationalen Neuansiedlungsregelung aufgenommene Personen

Abschnitt 1
Zum Zweck der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens gemäß dem Unionsrahmen für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen registrierte Personen

Artikel 18 Erfassung und Übermittlung biometrischer Daten

Artikel 19 Datenspeicherung

Abschnitt 2
Gemäß einer nationalen Neuansiedlungsregelung aufgenommene Personen

Artikel 20 Erfassung und Übermittlung biometrischer Daten

Artikel 21 Datenspeicherung

Kapitel IV
Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die beim irregulären Überschreiten einer Außengrenze aufgegriffen werden

Artikel 22 Erfassung und Übermittlung biometrischer Daten

Kapitel V
Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die sich illegal in einem Mitgliedstaat aufhalten

Artikel 23 Erfassung und Übermittlung biometrischer Daten

Kapitel VI
Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die nach einem Such- und Rettungseinsatz ausgeschifft werden

Artikel 24 Erfassung und Übermittlung biometrischer Daten

Kapitel VII
Informationen für die Übernahme

Artikel 25 Informationen zum Übernahmestatus der betroffenen Person

Kapitel VIII
Personen, die vorübergehenden Schutz genießen

Artikel 26 Erfassung und Übermittlung biometrischer Daten

Kapitel IX
Verfahren für den Abgleich der Daten von Personen, die internationalen Schutz beantragen, von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die beim illegalen Überschreiten einer Grenze aufgegriffen werden oder die sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten, von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die zum Zweck der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens registriert sind oder die gemäß einer nationalen Neuansiedlungsregelung aufgenommen wurden, von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die nach einem Such- und Rettungseinsatz ausgeschifft wurden, sowie von Personen, die vorübergehenden Schutz genießen

Artikel 27 Abgleich von biometrischen Daten

Artikel 28 Abgleich von Gesichtsbilddaten

Kapitel X
Aufbewahrung der Daten, vorzeitige Löschung der Daten und Datenmarkierung

Artikel 29 Aufbewahrung der Daten

Artikel 30 Vorzeitige Löschung der Daten

Artikel 31 Datenmarkierung

Chapter XI
Verfahren für den Abgleich und die Übermittlung von Daten für Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung

Artikel 32 Verfahren für den Abgleich biometrischer oder alphanumerischer Daten mit Eurodac-Daten

Artikel 33 Voraussetzungen für den Zugang der benannten Behörden zu Eurodac

Artikel 34 Voraussetzungen für den Zugang von Europol zu Eurodac

Artikel 35 Kommunikation zwischen den benannten Behörden, den Prüfstellen, den nationalen Zugangsstellen und der Europol-Zugangsstelle

Kapitel XII
Datenverarbeitung, Datenschutz und Haftung

Artikel 36 Verantwortung für die Datenverarbeitung

Artikel 37 Übermittlung

Artikel 38 Datenabgleich und Übermittlung der Ergebnisse

Artikel 39 Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten und Eurodac

Artikel 40 Zugriff auf die in Eurodac gespeicherten Daten und Berichtigung oder Löschung dieser Daten

Artikel 41 Aufzeichnung der Datenverarbeitungsvorgänge

Artikel 42 Recht auf Information

Artikel 43 Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Ergänzung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten

Artikel 44 Überwachung durch die nationalen Aufsichtsbehörden

Artikel 45 Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 46 Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 47 Schutz der für die Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung verarbeiteten personenbezogenen Daten

Artikel 48 Datensicherheit

Artikel 49 Verbot der Übermittlung von Daten an Drittstaaten, internationale Organisationen oder private Stellen

Artikel 50 Übermittlung von Daten an Drittstaaten zum Zweck der Rückführung

Artikel 51 Protokollierung und Dokumentierung

Artikel 52 Haftung

Kapitel XIII
Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818

Artikel 53 Änderung der Verordnung (EU) 2018/1240

Artikel 54 Änderung der Verordnung (EU) 2019/818

Kapitel XIV
Schlussbestimmungen

Artikel 55 Kosten

Artikel 56 Ausschussverfahren

Artikel 57 Berichte, Überwachung und Bewertung

Artikel 58 Beurteilung

Artikel 59 Sanktionen

Artikel 60 Territorialer Anwendungsbereich

Artikel 61 Meldung der benannten Behörden und Prüfstellen

Artikel 62 Aufhebung

Artikel 63 Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I Entsprechungstabelle nach Artikel 8

Anhang II