Beschl. (EU) 2024/1274
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1. Verfahren2. Die Insel Kreta
3. Die beantragte Ausnahme
3.1. Freistellung gemäß Artikel 64 der Verordnung (EU) 2019/9433.2. Ausnahme gemäß Artikel 66 der Richtlinie (EU) 2019/944
3.3. Geltungsdauer der beantragten Ausnahme
4. Bewertung
4.1. Kleine Verbundnetze, deren Betrieb erhebliche Probleme aufwirft4.2. Anwendungsbereich der beantragten Ausnahme
4.3. Keine Behinderung des Übergangs zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, zu mehr Flexibilität, Energiespeicherung, Elektromobilität und Laststeuerung
4.4. Befristung der Ausnahme und Bedingungen, die einen verstärkten Wettbewerb und eine stärkere Integration in den Elektrizitätsbinnenmarkt zum Ziel haben
4.5. Inkrafttreten