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Regelwerk, EU 2024, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/1252 vom 03.05.2024, ber. L 2024/90330)



Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Zugang zu Rohstoffen ist für die Wirtschaft der Union und das Funktionieren des Binnenmarkts unerlässlich. Es gibt eine Reihe nichtenergetischer, nichtlandwirtschaftlicher Rohstoffe, die aufgrund ihrer großen wirtschaftlichen Bedeutung und ihres hohen Versorgungsrisikos, das häufig durch eine hohe Konzentration des Angebots aus einigen wenigen Drittländern verursacht wird, als kritisch angesehen werden. Angesichts der Schlüsselrolle, die viele dieser kritischen Rohstoffe bei der Verwirklichung des grünen und des digitalen Wandels spielen, und angesichts ihrer Verwendung für Verteidigungs- und Luft- und Raumfahrtanwendungen wird die Nachfrage in den kommenden Jahrzehnten wahrscheinlich exponentiell zunehmen. Gleichzeitig steigt das Risiko von Versorgungsunterbrechungen vor dem Hintergrund zunehmender geopolitischer Spannungen und des Ressourcenwettbewerbs. Wenn die Nachfrage nach kritischen Rohstoffen nicht ordnungsgemäß gesteuert wird, könnte sich dies negativ auf die Umwelt und die Gesellschaft auswirken.

(2) Angesichts der Komplexität und des länderübergreifenden Charakters der Wertschöpfungskette für kritische Rohstoffe bergen unkoordinierte nationale Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen die Gefahr, dass das Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigt wird. Kritische Rohstoffe werden häufig in bestimmten Ländern oder Regionen, je nach geografischer Verteilung der entsprechenden Reserven, abgebaut, zur weiteren Verarbeitung an einen anderen Ort transportiert und dann im Binnenmarkt zur Verwendung in entsprechenden Produkten verkauft. In der Verarbeitungsphase werden kritische Rohstoffe oft mehrmals in den Binnenmarkt eingeführt und ausgeführt, bevor sie zu einer finalen Verwendung kommen. Ebenso kann das Recycling entsprechender Produkte am Ende der Lebensdauer im Hinblick auf die Verwertung kritischer Rohstoffe häufig in einem anderen Land oder einer anderen Region erfolgen als in dem Land, in dem die betreffenden Abfälle gesammelt werden, und die daraus resultierenden Sekundärrohstoffe werden zur weiteren Verarbeitung und Verwendung wahrscheinlich wieder ausgeführt. Darüber hinaus werden kritische Rohstoffe am Anfang vieler industrieller Wertschöpfungsketten benötigt und sind oft unverzichtbare Inputs für eine Vielzahl strategischer Branchen, darunter für die Branche der erneuerbaren Energieträger, die Digitalindustrie sowie für die Luft- und Raumfahrt und Verteidigungsindustrie. Sie bilden somit eine wesentliche Grundlage für die Wirtschaftstätigkeit im Binnenmarkt, und eine Versorgungsunterbrechung könnte beträchtliche grenzgreifende Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten haben.

(3) Vor diesem Hintergrund besteht bei unkoordinierten Maßnahmen der Mitgliedstaaten die Gefahr, dass der Wettbewerb verzerrt und der Binnenmarkt fragmentiert wird, beispielsweise durch unterschiedliche Rechtsvorschriften für die Marktteilnehmer, einen unterschiedlichen Zugang zur Überwachung des Versorgungsrisikos, eine unterschiedliche Unterstützung nationaler Projekte oder durch die Schaffung von Hindernissen für den grenzübergreifenden Handel zwischen den Mitgliedstaaten mit kritischen Rohstoffen oder damit zusammenhängende Waren, wodurch das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes behindert würde. Darüber hinaus reichen einzelne Maßnahmen der Mitgliedstaaten möglicherweise nicht aus, um Versorgungsunterbrechungen bei kritischen Rohstoffen wirksam zu verhindern, oder sie sind möglicherweise weniger effizient, um dieses Ziel zu erreichen.

(4) Um das Funktionieren des Binnenmarktes zu sichern, sollte daher ein gemeinsamer Unionsrahmen geschaffen werden, der den Zugang zu einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen sicherstellt und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und die offene strategische Autonomie der Union wahrt.

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