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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2024/1242 des Rates vom 26. April 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/891 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren

(ABl. L 2024/1242 vom 29.04.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 28. April 2023 den Beschluss (GASP) 2023/891 1 angenommen.

(2) Angesichts destabilisierender Maßnahmen externer Akteure steht die Union der Republik Moldau im Hinblick auf die Resilienz, die Sicherheit, die Stabilität, die Volkswirtschaft und die Energieversorgung des Landes nach wie vor mit unverbrüchlicher Unterstützung zur Seite.

(3) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2023/891 und angesichts der anhaltenden Bedrohung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie der Stabilität und Sicherheit der Republik Moldau sollten die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 29. April 2025 verlängert werden.

(4) Auf der Grundlage der aktualisierten Informationen sollten die Einträge zu fünf Personen in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/891 geändert werden.

(5) Der Beschluss (GASP) 2023/891 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2023/891 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 8 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

"Dieser Beschluss gilt bis zum 29. April 2025."

2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 26. April 2024.

1) Beschluss (GASP) 2023/891 des Rates vom 28. April 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren (ABl. L 114 vom 02.05.2023 S. 15).


.

Anhang

Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/891 erhalten die Einträge 1, 2, 5, 6 und 7 im Abschnitt " A. Natürliche Personen" folgende Fassung:

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ENDE

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(Stand: 29.04.2024)

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