VO (EU) 2024/1157
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Titel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Titel II
Verbringungen innerhalb der Union mit oder ohne Durchfuhr durch Drittstaaten
Artikel 4 Allgemeiner Verfahrensrahmen
Kapitel 1
Vorherige schriftliche Notifizierung und Zustimmung
Artikel 5 Notifizierung
Artikel 6 Vertrag
Artikel 7 Sicherheitsleistungen oder entsprechende Versicherungen
Artikel 8 Ersuchen der betroffenen zuständigen Behörden um Informationen und Unterlagen
Artikel 9 Zustimmung der zuständigen Behörden und Fristen für Verbringung, Verwertung oder Beseitigung
Artikel 10 Auflagen für die Zustimmung zu einer Verbringung
Artikel 11 Bedingungen für Verbringungen von zur Beseitigung bestimmten Abfällen
Artikel 12 Einwände gegen Verbringungen von zur Verwertung bestimmten Abfällen
Artikel 13 Sammelnotifizierung
Artikel 14 Verwertungsanlagen mit Vorabzustimmung
Artikel 15 Zusätzliche Bestimmungen zur vorläufigen Verwertung und vorläufigen Beseitigung
Artikel 16 Nach der Zustimmung zu einer Verbringung greifende Anforderungen
Artikel 17 Änderungen nach der Zustimmung
Kapitel 2
Allgemeine Informationspflichten
Artikel 18 Allgemeine Informationspflichten
Kapitel 3
Vermischung von Abfällen, Unterlagen und Zugang zu Informationen
Artikel 19 Verbot der Vermischung von Abfällen während der Verbringung
Artikel 20 Aufbewahrung von Dokumenten und Informationen
Artikel 21 Veröffentlichung von Informationen über Verbringungen
Kapitel 4
Rücknahmeverfahren und -verpflichtungen
Artikel 22 Rücknahme, wenn eine Verbringung, für die eine Zustimmung erteilt wurde, nicht wie vorgesehen abgeschlossen werden kann
Artikel 23 Rücknahme, wenn eine den allgemeinen Informationspflichten unterliegende Verbringung nicht wie vorgesehen abgeschlossen werden kann
Artikel 24 Kosten der Rücknahme, wenn eine Verbringung nicht wie vorgesehen abgeschlossen werden kann
Artikel 25 Rücknahme von Abfällen bei illegaler Verbringung
Artikel 26 Kosten der Rücknahme bei illegaler Verbringung
Kapitel 5
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 27 Elektronische Übermittlung und elektronischer Austausch von Informationen
Artikel 28 Sprache
Artikel 29 Einstufungsfragen
Artikel 30 Verwaltungskosten
Artikel 31 Abkommen für Grenzgebiete
Artikel 32 Verbringungen zwischen einem Gebiet in äußerster Randlage und dem Mitgliedstaat, zu dem es gehört
Artikel 33 Verbringungen von den Färöern nach Dänemark
Kapitel 6
Verbringungen innerhalb der Union mit Durchfuhr durch Drittstaaten
Artikel 34 Verbringungen von zur Beseitigung bestimmten Abfällen
Artikel 35 Verbringungen von zur Verwertung bestimmten Abfällen
Titel III
Transport von Abfällen ausschliesslich innerhalb eines Mitgliedstaats
Artikel 36 Transport von Abfällen ausschließlich innerhalb eines Mitgliedstaats
Titel IV
Ausfuhren aus der Union in Drittstaaten
Kapitel 1
Ausfuhren von Abfällen zur Beseitigung
Artikel 37 Verbot von Ausfuhren von zur Beseitigung bestimmten Abfällen
Artikel 38 Verfahren für Ausfuhren von zur Beseitigung bestimmten Abfällen in EFTA-Staaten
Kapitel 2
Ausfuhren von Abfällen zur Verwertung
Abschnitt 1
Ausfuhren gefährlicher und bestimmter anderer Abfälle in Staaten, für die der OECD-Beschluss nicht gilt
Artikel 39 Verbot von Ausfuhren gefährlicher und bestimmter anderer Abfälle
Abschnitt 2
Ausfuhr nicht gefährlicher Abfälle in Staaten, für die der OECD-Beschluss nicht gilt
Artikel 40 Verbot von Ausfuhren nicht gefährlicher Abfälle
Artikel 41 Liste der Staaten, in die Ausfuhren nicht gefährlicher Abfälle aus der Union zur Verwertung zugelassen ist
Artikel 42 Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste der Staaten, in die Ausfuhren zugelassen sind
Artikel 43 Bewertung des Antrags auf Aufnahme in die Liste der Staaten, in die Ausfuhren zugelassen sind
Abschnitt 3
Ausfuhren in Staaten, für die der OECD-Beschluss gilt
Artikel 44 Allgemeine Regelung für Ausfuhren von Abfällen
Artikel 45 Überwachung der Ausfuhr und Verfahren zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen
Kapitel 3
Zusätzliche Verpflichtungen
Artikel 46 Verpflichtungen der Ausführer
Artikel 47 Verpflichtungen der Ausfuhrmitgliedstaaten
Kapitel 4
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 48 Ausfuhren in die Antarktis
Artikel 49 Ausfuhren in überseeische Länder oder Gebiete
Titel V
Einfuhren aus Drittstaaten in die Union
Kapitel 1
Einfuhren von Abfällen zur Beseitigung
Artikel 50 Verbot von Einfuhren von zur Beseitigung bestimmten Abfällen
Artikel 51 Verfahrensvorschriften für Einfuhren von zur Beseitigung bestimmten Abfällen oder während Krisensituationen oder während friedensschaffender oder friedenserhaltender Einsätze
Kapitel 2
Einfuhren von Abfällen zur Verwertung
Artikel 52 Verbot von Einfuhren von zur Verwertung bestimmten Abfällen
Artikel 53 Verfahrensvorschriften für Einfuhren aus einem Staat, für den der OECD-Beschluss gilt, oder aus anderen Gebieten während Krisensituationen oder während friedensschaffender oder friedenserhaltender Einsätze
Artikel 54 Verfahrensvorschriften für Einfuhren aus einem Staat oder durch einen Staat, für den der OECD-Beschluss nicht gilt
Kapitel 3
Zusätzliche Verpflichtungen
Artikel 55 Verpflichtungen der zuständigen Behörden am Bestimmungsort in der Union
Kapitel 4
Einfuhren aus überseeischen Ländern oder Gebieten
Artikel 56 Einfuhren aus überseeischen Ländern oder Gebieten
Titel VI
Durchfuhr durch die Union aus und in Drittstaaten
Artikel 57 Durchfuhr von zur Beseitigung bestimmten Abfällen durch die Union
Artikel 58 Durchfuhr von zur Verwertung bestimmten Abfällen durch die Union
Titel VII
Umweltgerechte Bewirtschaftung und Durchsetzung
Kapitel 1
Umweltgerechte Bewirtschaftung
Artikel 59 Umweltgerechte Bewirtschaftung
Kapitel 2
Durchsetzung
Abschnitt 1
Kontrollen durch die Mitgliedstaaten und Sanktionen
Artikel 60 Kontrollen
Artikel 61 Unterlagen und Nachweise
Artikel 62 Kontrollpläne
Artikel 63 Sanktionen
Abschnitt 2
Zusammenarbeit bei der Durchsetzung
Artikel 64 Zusammenarbeit bei der Durchsetzung auf nationaler Ebene
Artikel 65 Zusammenarbeit bei der Durchsetzung zwischen den Mitgliedstaaten
Artikel 66 Durchsetzungsgruppe für Abfallverbringung
Abschnitt 3
Von der Kommission durchgeführte Maßnahmen
Artikel 67 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 68 Kontrollen durch die Kommission
Artikel 69 Ersuchen um Informationen
Artikel 70 Verfahrensgarantien
Artikel 71 Gegenseitige Amtshilfe
Titel VIII
Schlussbestimmungen
Artikel 72 Kommunikationsform
Artikel 73 Berichterstattung
Artikel 74 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 75 Benennung der zuständigen Behörden
Artikel 76 Benennung von Anlaufstellen
Artikel 77 Benennung von Eingangs- und Ausgangszollstellen
Artikel 78 Notifizierung von Benennungen und diesbezügliche Informationen
Artikel 79 Änderung der Anhänge I bis X und XII
Artikel 80 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 81 Ausschussverfahren
Artikel 82 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Artikel 83 Änderung der Verordnung (EU) 2020/1056
Artikel 84 Überprüfung
Artikel 85 Aufhebung und Übergangsbestimmungen
Artikel 86 Inkrafttreten und Geltung
Anhang IC Spezifische Anweisungen für das Ausfüllen des Notifizierungs- und des Begleitformulars
Anhang II Informationen und Unterlagen für die Notifizierung
Anhang III Liste der Abfälle, die den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 Unterliegen (Abfälle der "Grünen" LISTE) gemäß Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe a
Anhang IIIA Gemische von in Anhang III aufgeführten Abfällen, vorausgesetzt, dass die Zusammensetzung dieser Gemische ihre umweltgerechte Bewirtschaftung gemäß Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe b nicht verhindert
Anhang IIIB Zusätzliche Abfälle der grünen Liste gemäß Artikel 4 Absatz 4 Buchsteabe a
Anhang IV Liste von Abfällen, die dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen (Abfälle der "Gelben" Liste) 1 gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a
Anhang V Abfalllisten für die Zwecke des Artikels 39
Anhang VI Formular für Anlagen mit Vorabzustimmung (Artikel 14)
Anhang VII Mitzuführende Informationen bei Verbringungen der in Artikel 4 Absätze 4 und 5 genannten Abfälle
Anhang VIII Antrag auf Aufnahme in die Liste der Staaten, in die Ausfuhren zugelassen sind, gemäß Artikel 42 Absatz 2
Anhang IX Bezugspunkte für die von der Kommission gemäß Artikel 43 Absatz 1 durchgeführte Bewertung
Teil 1
Rechtsvorschriften der Union zur Sicherstellung der umweltgerechten Abfallbewirtschaftung
Teil 2
Internationale Leitlinien für eine umweltgerechte Abfallbewirtschaftung
Anhang X Anforderungen an Auditoren und Kriterien für Anlagen, die aus der Union ausgeführte Abfälle entgegennehmen, gemäß Artikel 46
Teil A
Detaillierte Anforderungen an Externe, die Audits durchführen
Teil B
Kriterien für den Nachweis der umweltgerechten Bewirtschaftung von aus der Union ausgeführten Abfällen in einer Anlage
Anhang XI Zusätzlicher Fragebogen für die Berichterstattungspflicht der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 73 Absatz 2