Regelwerk, EU 2024

VO (EU) 2024/1157
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Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Titel II
Verbringungen innerhalb der Union mit oder ohne Durchfuhr durch Drittstaaten

Artikel 4 Allgemeiner Verfahrensrahmen

Kapitel 1
Vorherige schriftliche Notifizierung und Zustimmung

Artikel 5 Notifizierung

Artikel 6 Vertrag

Artikel 7 Sicherheitsleistungen oder entsprechende Versicherungen

Artikel 8 Ersuchen der betroffenen zuständigen Behörden um Informationen und Unterlagen

Artikel 9 Zustimmung der zuständigen Behörden und Fristen für Verbringung, Verwertung oder Beseitigung

Artikel 10 Auflagen für die Zustimmung zu einer Verbringung

Artikel 11 Bedingungen für Verbringungen von zur Beseitigung bestimmten Abfällen

Artikel 12 Einwände gegen Verbringungen von zur Verwertung bestimmten Abfällen

Artikel 13 Sammelnotifizierung

Artikel 14 Verwertungsanlagen mit Vorabzustimmung

Artikel 15 Zusätzliche Bestimmungen zur vorläufigen Verwertung und vorläufigen Beseitigung

Artikel 16 Nach der Zustimmung zu einer Verbringung greifende Anforderungen

Artikel 17 Änderungen nach der Zustimmung

Kapitel 2
Allgemeine Informationspflichten

Artikel 18 Allgemeine Informationspflichten

Kapitel 3
Vermischung von Abfällen, Unterlagen und Zugang zu Informationen

Artikel 19 Verbot der Vermischung von Abfällen während der Verbringung

Artikel 20 Aufbewahrung von Dokumenten und Informationen

Artikel 21 Veröffentlichung von Informationen über Verbringungen

Kapitel 4
Rücknahmeverfahren und -verpflichtungen

Artikel 22 Rücknahme, wenn eine Verbringung, für die eine Zustimmung erteilt wurde, nicht wie vorgesehen abgeschlossen werden kann

Artikel 23 Rücknahme, wenn eine den allgemeinen Informationspflichten unterliegende Verbringung nicht wie vorgesehen abgeschlossen werden kann

Artikel 24 Kosten der Rücknahme, wenn eine Verbringung nicht wie vorgesehen abgeschlossen werden kann

Artikel 25 Rücknahme von Abfällen bei illegaler Verbringung

Artikel 26 Kosten der Rücknahme bei illegaler Verbringung

Kapitel 5
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 27 Elektronische Übermittlung und elektronischer Austausch von Informationen

Artikel 28 Sprache

Artikel 29 Einstufungsfragen

Artikel 30 Verwaltungskosten

Artikel 31 Abkommen für Grenzgebiete

Artikel 32 Verbringungen zwischen einem Gebiet in äußerster Randlage und dem Mitgliedstaat, zu dem es gehört

Artikel 33 Verbringungen von den Färöern nach Dänemark

Kapitel 6
Verbringungen innerhalb der Union mit Durchfuhr durch Drittstaaten

Artikel 34 Verbringungen von zur Beseitigung bestimmten Abfällen

Artikel 35 Verbringungen von zur Verwertung bestimmten Abfällen

Titel III
Transport von Abfällen ausschliesslich innerhalb eines Mitgliedstaats

Artikel 36 Transport von Abfällen ausschließlich innerhalb eines Mitgliedstaats

Titel IV
Ausfuhren aus der Union in Drittstaaten

Kapitel 1
Ausfuhren von Abfällen zur Beseitigung

Artikel 37 Verbot von Ausfuhren von zur Beseitigung bestimmten Abfällen

Artikel 38 Verfahren für Ausfuhren von zur Beseitigung bestimmten Abfällen in EFTA-Staaten

Kapitel 2
Ausfuhren von Abfällen zur Verwertung

Abschnitt 1
Ausfuhren gefährlicher und bestimmter anderer Abfälle in Staaten, für die der OECD-Beschluss nicht gilt

Artikel 39 Verbot von Ausfuhren gefährlicher und bestimmter anderer Abfälle

Abschnitt 2
Ausfuhr nicht gefährlicher Abfälle in Staaten, für die der OECD-Beschluss nicht gilt

Artikel 40 Verbot von Ausfuhren nicht gefährlicher Abfälle

Artikel 41 Liste der Staaten, in die Ausfuhren nicht gefährlicher Abfälle aus der Union zur Verwertung zugelassen ist

Artikel 42 Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste der Staaten, in die Ausfuhren zugelassen sind

Artikel 43 Bewertung des Antrags auf Aufnahme in die Liste der Staaten, in die Ausfuhren zugelassen sind

Abschnitt 3
Ausfuhren in Staaten, für die der OECD-Beschluss gilt

Artikel 44 Allgemeine Regelung für Ausfuhren von Abfällen

Artikel 45 Überwachung der Ausfuhr und Verfahren zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen

Kapitel 3
Zusätzliche Verpflichtungen

Artikel 46 Verpflichtungen der Ausführer

Artikel 47 Verpflichtungen der Ausfuhrmitgliedstaaten

Kapitel 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 48 Ausfuhren in die Antarktis

Artikel 49 Ausfuhren in überseeische Länder oder Gebiete

Titel V
Einfuhren aus Drittstaaten in die Union

Kapitel 1
Einfuhren von Abfällen zur Beseitigung

Artikel 50 Verbot von Einfuhren von zur Beseitigung bestimmten Abfällen

Artikel 51 Verfahrensvorschriften für Einfuhren von zur Beseitigung bestimmten Abfällen oder während Krisensituationen oder während friedensschaffender oder friedenserhaltender Einsätze

Kapitel 2
Einfuhren von Abfällen zur Verwertung

Artikel 52 Verbot von Einfuhren von zur Verwertung bestimmten Abfällen

Artikel 53 Verfahrensvorschriften für Einfuhren aus einem Staat, für den der OECD-Beschluss gilt, oder aus anderen Gebieten während Krisensituationen oder während friedensschaffender oder friedenserhaltender Einsätze

Artikel 54 Verfahrensvorschriften für Einfuhren aus einem Staat oder durch einen Staat, für den der OECD-Beschluss nicht gilt

Kapitel 3
Zusätzliche Verpflichtungen

Artikel 55 Verpflichtungen der zuständigen Behörden am Bestimmungsort in der Union

Kapitel 4
Einfuhren aus überseeischen Ländern oder Gebieten

Artikel 56 Einfuhren aus überseeischen Ländern oder Gebieten

Titel VI
Durchfuhr durch die Union aus und in Drittstaaten

Artikel 57 Durchfuhr von zur Beseitigung bestimmten Abfällen durch die Union

Artikel 58 Durchfuhr von zur Verwertung bestimmten Abfällen durch die Union

Titel VII
Umweltgerechte Bewirtschaftung und Durchsetzung

Kapitel 1
Umweltgerechte Bewirtschaftung

Artikel 59 Umweltgerechte Bewirtschaftung

Kapitel 2
Durchsetzung

Abschnitt 1
Kontrollen durch die Mitgliedstaaten und Sanktionen

Artikel 60 Kontrollen

Artikel 61 Unterlagen und Nachweise

Artikel 62 Kontrollpläne

Artikel 63 Sanktionen

Abschnitt 2
Zusammenarbeit bei der Durchsetzung

Artikel 64 Zusammenarbeit bei der Durchsetzung auf nationaler Ebene

Artikel 65 Zusammenarbeit bei der Durchsetzung zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 66 Durchsetzungsgruppe für Abfallverbringung

Abschnitt 3
Von der Kommission durchgeführte Maßnahmen

Artikel 67 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 68 Kontrollen durch die Kommission

Artikel 69 Ersuchen um Informationen

Artikel 70 Verfahrensgarantien

Artikel 71 Gegenseitige Amtshilfe

Titel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 72 Kommunikationsform

Artikel 73 Berichterstattung

Artikel 74 Internationale Zusammenarbeit

Artikel 75 Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 76 Benennung von Anlaufstellen

Artikel 77 Benennung von Eingangs- und Ausgangszollstellen

Artikel 78 Notifizierung von Benennungen und diesbezügliche Informationen

Artikel 79 Änderung der Anhänge I bis X und XII

Artikel 80 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 81 Ausschussverfahren

Artikel 82 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Artikel 83 Änderung der Verordnung (EU) 2020/1056

Artikel 84 Überprüfung

Artikel 85 Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 86 Inkrafttreten und Geltung

Anhang IA

Anhang IB

Anhang IC Spezifische Anweisungen für das Ausfüllen des Notifizierungs- und des Begleitformulars

Anhang II Informationen und Unterlagen für die Notifizierung

Teil 1

Teil 2

Teil 3

Anhang III Liste der Abfälle, die den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 Unterliegen (Abfälle der "Grünen" LISTE) gemäß Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe a

Teil I

Teil II

Anhang IIIA Gemische von in Anhang III aufgeführten Abfällen, vorausgesetzt, dass die Zusammensetzung dieser Gemische ihre umweltgerechte Bewirtschaftung gemäß Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe b nicht verhindert

Anhang IIIB Zusätzliche Abfälle der grünen Liste gemäß Artikel 4 Absatz 4 Buchsteabe a

Anhang IV Liste von Abfällen, die dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen (Abfälle der "Gelben" Liste) 1 gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a

Teil I

Teil II

Anhang V Abfalllisten für die Zwecke des Artikels 39

Teil 1

Teil 2

Anhang VI Formular für Anlagen mit Vorabzustimmung (Artikel 14)

Anhang VII Mitzuführende Informationen bei Verbringungen der in Artikel 4 Absätze 4 und 5 genannten Abfälle

Anhang VIII Antrag auf Aufnahme in die Liste der Staaten, in die Ausfuhren zugelassen sind, gemäß Artikel 42 Absatz 2

Anhang IX Bezugspunkte für die von der Kommission gemäß Artikel 43 Absatz 1 durchgeführte Bewertung

Teil 1
Rechtsvorschriften der Union zur Sicherstellung der umweltgerechten Abfallbewirtschaftung

Teil 2
Internationale Leitlinien für eine umweltgerechte Abfallbewirtschaftung

Anhang X Anforderungen an Auditoren und Kriterien für Anlagen, die aus der Union ausgeführte Abfälle entgegennehmen, gemäß Artikel 46

Teil A
Detaillierte Anforderungen an Externe, die Audits durchführen

Teil B
Kriterien für den Nachweis der umweltgerechten Bewirtschaftung von aus der Union ausgeführten Abfällen in einer Anlage

Anhang XI Zusätzlicher Fragebogen für die Berichterstattungspflicht der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 73 Absatz 2

Anhang XII

Anhang XIII