Regelwerk, EU 2024

VO (EU) 2024/1085
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Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Struktur der Beurteilung

Artikel 2 Verhältnismäßigkeit - Produktkategorien und Modellkomplexität

Artikel 3 Qualität und Prüffähigkeit der Dokumentation

Artikel 4 Auslagerung

Kapitel 2
Beurteilung der qualitativen Anforderungen

Artikel 5 Überblick über die Beurteilung der qualitativen Anforderungen

Artikel 6 Beurteilung der Angemessenheit der Zusammensetzung und der Rolle des Leitungsorgans und der Geschäftsleitung

Artikel 7 Beurteilung der Konformität von Handelstischen mit Artikel 104b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Artikel 8 Beurteilung der internen Unternehmensführung und Überwachung des Instituts im Zusammenhang mit der Abteilung zur Risikosteuerung und -überwachung

Artikel 9 Beurteilung der Grundsätze für neue Produkte

Artikel 10 Unabhängige Prüfung des internen Risikomessmodells

Artikel 11 Beurteilung der Validierung der internen Risikomessmodelle und der Ergebnisse dieser Validierung

Artikel 12 Beurteilung der Angemessenheit des Umfangs und der Vollständigkeit der internen Validierung

Artikel 13 Beurteilung der Angemessenheit der Berichterstattung

Artikel 14 Beurteilung der Angemessenheit der Handelsobergrenzen

Artikel 15 Beurteilung der Angemessenheit des Prozesses zur Aktualisierung der Handelsobergrenzen

Artikel 16 Beurteilung der Angemessenheit des Verfahrens im Zusammenhang mit Verstößen gegen Handelsobergrenzen

Artikel 17 Beurteilung der Angemessenheit des Stresstest-Programms

Artikel 18 Beurteilung der Angemessenheit von umgekehrten Stresstest- und Ad-hoc-Stresstest-Szenarios

Artikel 19 Beurteilung des internen Risikomessmodells in Bezug auf die Robustheit der IT-Systeme

Artikel 20 Beurteilung der angemessenen Genauigkeit des internen Risikomessmodells, einschließlich aller Bewertungsmodelle

Artikel 21 Beurteilung des internen Risikomessmodells in Bezug auf die zusätzlichen Rückvergleiche

Kapitel 3
Beurteilung des internen Risikomessmodells, das für die Berechnung des Expected Shortfall und des Stressszenario-Risikomaßes verwendet wird

Abschnitt 1
Überblick über die Beurteilung

Artikel 22 Einführung in die Beurteilung des internen Risikomessmodells, das für die Berechnung des Expected Shortfall und des Stressszenario-Risikomaßes verwendet wird

Abschnitt 2
Beurteilung des Aufbaus und der Eigenschaften der Risikofaktoren des internen Risikomessmodells

Unterabschnitt 1
Beurteilung des Aufbaus der Risikofaktoren des internen Risikomessmodells

Artikel 23 Beurteilung der Risikoabdeckung des internen Risikomessmodells

Artikel 24 Beurteilung der Risikofaktoren des allgemeinen Zinsrisikos

Artikel 25 Beurteilung der Risikofaktoren des Aktienkursrisikos

Artikel 26 Beurteilung der Risikofaktoren des Kreditspreadrisikos

Artikel 27 Beurteilung der Risikofaktoren des Fremdwährungsrisikos

Artikel 28 Beurteilung der Risikofaktoren des Warenpositionsrisikos

Artikel 29 Beurteilung von Kurven

Artikel 30 Beurteilung der impliziten Volatilitätsflächen

Artikel 31 Beurteilung der Risikofaktoren des Korrelationsrisikos

Unterabschnitt 2
Beurteilung der Eigenschaften der Risikofaktoren

Artikel 32 Bewertung der Modellierbarkeit von Risikofaktoren

Artikel 33 Beurteilung des Liquiditätshorizonts der Risikofaktoren

Abschnitt 3
Beurteilung der Näherungswerte und der Datenqualität

Artikel 34 Beurteilung der Näherungswerte

Artikel 35 Beurteilung der Datenqualität

Abschnitt 4
Beurteilung der Einhaltung der Rückvergleichsanforderungen und der Anforderungen hinsichtlich der Gewinn- und Verlustzuweisung

Artikel 36 Beurteilung der in den tatsächlichen und hypothetischen Änderungen des Portfoliowerts für die Rückvergleichsanforderungen zu berücksichtigenden technischen Elemente

Artikel 37 Beurteilung der Analyse von Überschreitungen

Artikel 38 Beurteilung der Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich der Gewinn- und Verlustzuweisung

Abschnitt 5
Beurteilung der Einhaltung der Anforderungen bezüglich der Behandlung des Fremdwährungs- und des Warenpositionsrisikos im Anlagebuch

Artikel 39 Beurteilung der Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Fremdwährungs- und das Warenpositionsrisiko im Anlagebuch

Abschnitt 6
Beurteilung der Berechnung der Expected Shortfalls und des Stressszenario-Risikomaßes

Unterabschnitt 1
Beurteilung der für die Berechnung der Expected Shortfalls sowie für die Berechnung des Stressszenario-Risikomaßes relevanten Aspekte

Artikel 40 Beurteilung der Fähigkeit des internen Risikomessmodells zur Erfassung von Nichtlinearitäten

Unterabschnitt 2
Beurteilung der für die Berechnung des Expected Shortfall relevanten Aspekte

Artikel 41 Beurteilung der Berechnung des Expected Shortfall

Artikel 42 Beurteilung der Berechnung des partiellen Expected Shortfall

Tabelle 1

Artikel 43 Beurteilung der Verteilungsannahmen und der statistischen Annahmen

Unterabschnitt 3
Beurteilung der für die Berechnung des Stressszenario-Risikomaßes relevanten Aspekte

Artikel 44 Beurteilung des Stressszenario-Risikomaßes

Kapitel 4
Beurteilung des zur Berechnung der zusätzlichen Eigenmittelanforderung für das Ausfallrisiko verwendeten internen Modells zur Erfassung von Ausfallrisiken

Abschnitt 1
Überblick über die Beurteilung

Artikel 45 Beurteilung des zur Berechnung der zusätzlichen Eigenmittelanforderung für das Ausfallrisiko verwendeten internen Modells zur Erfassung von Ausfallrisiken

Abschnitt 2
Beurteilung der allgemeinen Anforderungen

Artikel 46 Beurteilung des Umfangs der Positionen, die dem Ausfallrisiko unterliegen

Artikel 47 Beurteilung der Genauigkeit und Häufigkeit der Berechnung der Eigenmittelanforderung für das Ausfallrisiko

Abschnitt 3
Beurteilung der Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten und der Verlustquote bei Ausfall

Artikel 48 Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeiten

Artikel 49 Beurteilung der Verlustquoten bei Ausfall

Abschnitt 4
Beurteilung von Korrelationen, Absicherungen und besonderen Anforderungen

Artikel 50 Beurteilung der Korrelationsstruktur

Artikel 51 Beurteilung der Anerkennung von Absicherungen

Artikel 52 Beurteilung der Einhaltung besonderer Anforderungen

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 53