Regelwerk, EU 2024

VO (EU) 2024/910
- Inhalt =>

Artikel 1 Form und Inhalt der Muster für Anzeigeschreiben

Artikel 2 Übermittlung der in Artikel 20 Absatz 1 und Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe d der Richtlinie 2009/65/EG genannten Unterlagen und Angaben

Artikel 3 Muster für den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden

Artikel 4 Übermittlung von Mitteilungen zwischen den zuständigen Behörden

Artikel 5 Empfang von Mitteilungen zwischen zuständigen Behörden

Artikel 6 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 584/2010

Artikel 7 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I Muster für Anzeigeschreiben, die OGAW für den grenzüberschreitenden Vertrieb ihrer Anteile gemäß Artikel 93 Absatz 1 der Richtlinie 2009/65/EG übermitteln müssen

Teil 1
Verwaltungsgesellschaft oder intern verwalteter OGAW Abschnitt 1: Angaben zu der Verwaltungsgesellschaft oder dem intern verwalteten OGAW

Abschnitt 1: Angaben zu der Verwaltungsgesellschaft oder dem intern verwalteten OGAW

Abschnitt 2: Einrichtungen für die Anleger

Teil 2
OGAW

Abschnitt 1: Angaben zum OGAW

Abschnitt 2: Vorkehrungen für den Vertrieb von OGAW-Anteilen

Abschnitt 3: Anlagen

Teil 3
Bestätigung der Vollständigkeit

Anhang II Muster für Anzeigeschreiben, die Verwaltungsgesellschaften den zuständigen Behörden des OGAW-Herkunftsmitgliedstaats gemäß Artikel 20 Absatz 1 der Richtlinie 2009/65/EG übermitteln müssen

Teil 1
Angaben zur Verwaltungsgesellschaft

Teil 2
Angaben zu Bevollmächtigten und übertragenen Aufgaben

Teil 3
Anlagen

Anhang III Muster für die Übermittlung von Angaben durch die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats einer Verwaltungsgesellschaft an die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats der Verwaltungsgesellschaft gemäß Artikel 17 Absatz 2 oder Artikel 18 Absatz 1 der Richtlinie 2009/65/EG

Teil 1
Angaben zur Verwaltungsgesellschaft

Teil 2
Angaben, die von der Verwaltungsgesellschaft gemäß Artikel 17 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 2009/65/EG zu übermitteln sind, um ihre Tätigkeiten in dem/den Aufnahmemitgliedstaat(en) über eine Zweigniederlassung ausüben zu können

Abschnitt 1: Angaben zur Zweigniederlassung

Abschnitt 2: Geschäftsplan der Zweigniederlassung

Abschnitt 3: Organisationsstruktur der Zweigniederlassung

Abschnitt 4: Einstellung des Geschäftsbetriebs der Zweigstelle

Teil 3
Tätigkeiten im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs

Anhang IV Bescheinigung der zuständigen Behörde über Entschädigungssysteme für den Anlegerschutz gemäß Artikel 17 Absatz 3 Unterabsatz 1 und Artikel 18 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2009/65/EG

Abschnitt 1: Abteilung, die bei der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats der Verwaltungsgesellschaft für die Ausstellung dieser Bescheinigung zuständig ist

Abschnitt 2: Angaben zur Verwaltungsgesellschaft, für die die Bescheinigung ausgestellt wird

Abschnitt 3: Angaben zum Anlegerentschädigungssystem

Anhang V Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Zulassung einer Verwaltungsgesellschaft gemäß Artikel 17 Absatz 3 Unterabsatz 3 und Artikel 18 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Richtlinie 2009/65/EG

Abschnitt 1: Abteilung der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats der Verwaltungsgesellschaft, die für die Ausstellung der Bescheinigung zuständig ist

Abschnitt 2: Angaben zur Verwaltungsgesellschaft

Abschnitt 3: Geltungsbereich der Zulassung der Verwaltungsgesellschaft

Anhang VI Bescheinigung der zuständigen Behörde gemäß Artikel 93 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2009/65/EG

Abschnitt 1: Abteilung der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats des OGAW, die für die Ausstellung der Bescheinigung zuständig ist

Abschnitt 2: Angaben zu OGAW, deren Anteile im Aufnahmemitgliedstaat vertrieben werden

Abschnitt 3: Bescheinigung über die Erfüllung der in der Richtlinie 2009/65/EG festgelegten Bedingungen

Anhang VII