Regelwerk, EU 2024

VO (EU) 2024/900
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand und Ziele

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Binnenmarktgrundsatz

Artikel 5 Erbringung politischer Werbedienstleistungen in der Union

Kapitel II
Transparenz- und Sorgfaltspflichten für politische Werbedienstleistungen

Artikel 6 Transparenz- und Sorgfaltspflichten für politische Werbedienstleistungen

Artikel 7 Identifizierung politischer Werbedienstleistungen

Artikel 8 Identifizierung einer politischen Anzeige

Artikel 9 Führung von Aufzeichnungen

Artikel 10 Übermittlung von Informationen an den Herausgeber politischer Werbung

Artikel 11 Kennzeichnungs- und Transparenzanforderungen an jede politische Anzeige

Artikel 12 Transparenzbekanntmachungen

Artikel 13 Europäisches Archiv für politische Online-Anzeigen

Artikel 14 Regelmäßige Berichterstattung über politische Werbedienstleistungen

Artikel 15 Hinweis auf möglicherweise unzulässige politische Anzeigen

Artikel 16 Übermittlung von Informationen an die zuständigen Behörden

Artikel 17 Übermittlung von Informationen an andere Einrichtungen

Kapitel III
targeting und Anzeigenschaltung politischer Werbung über das Internet

Artikel 18 Spezielle Anforderungen in Bezug auf das targeting und die Anzeigenschaltung im Zusammenhang mit politischer Werbung im Internet

Artikel 19 Zusätzliche Anforderungen in Bezug auf targeting- und die Anzeigenschaltungsverfahren im Zusammenhang mit politischer Werbung im Internet

Artikel 20 Übermittlung von Informationen im Zusammenhang mit dem targeting oder der Schaltung von politischen Anzeigen im Internet an andere Interessenten

Kapitel IV
Überwachung und Durchsetzung

Artikel 21 Bevollmächtigter Vertreter

Artikel 22 Zuständige Behörden und nationale Kontaktstelle

Artikel 23 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Artikel 24 Beschwerderecht

Artikel 25 Sanktionen

Artikel 26 Veröffentlichung der Daten von Wahlen und Referenden

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 27 Bewertung und Überprüfung

Artikel 28 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 29 Ausschussverfahren

Artikel 30