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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft - EU Bund

Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das targeting politischer Werbung

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/900 vom 20.03.2024)



Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 16 und 114,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Angebot und Nachfrage nach politischer Werbung nehmen zu und haben mehr und mehr grenzüberschreitenden Charakter. Damit einher geht eine große, vielfältige und wachsende Zahl von Dienstleistungen, wie politische Beratungsfirmen, Werbeagenturen, Adtech-Plattformen, PR-Agenturen, Influencer und verschiedene Datenanalyse- und Maklerunternehmen. Politische Werbung hat viele facetten, darunter bezahlte Inhalte, gesponserte Suchergebnisse, bezahlte gezielte Botschaften, Werbung in Ranglisten, Bewerbung von Produkten oder Personen in Inhalten von Produktplatzierungen, Influencer und andere Darstellungen. Damit verbundene Aktivitäten können beispielsweise die Verbreitung politischer Werbung auf Verlangen eines Sponsors oder die Veröffentlichung von Inhalten gegen Bezahlung oder andere Formen des Entgelts, darunter auch Sachleistungen, umfassen.

(2) Politische Werbung kann über verschiedene Kanäle und Medien grenzüberschreitend veröffentlicht oder verbreitet werden, sowohl online als auch offline. Sie nimmt rasch zu und kann über traditionelle Offline-Medien wie Zeitungen, Fernsehen oder Hörfunk verbreitet werden, wird aber zunehmend auch über Online-Plattformen, Websites, mobile Anwendungen, Computerspiele oder andere digitale Schnittstellen verbreitet. Letztere sind nicht nur besonders geeignet für grenzüberschreitende Anwendungen, sondern stellen auch neuartige und schwierige Herausforderungen an die Regulierung und Durchsetzung. Der Einsatz politischer Online-Werbung nimmt stark zu und bestimmte lineare Offline-Formen politischer Werbung wie solche in Hörfunk und Fernsehen werden auch online auf Abruf ("on demand") angeboten. Politische Werbekampagnen werden in der Regel über eine Reihe von Medien und in verschiedenen Formen organisiert.

(3) Da Werbung, einschließlich politischer Werbung, in der Regel gegen Bezahlung bereitgestellt wird, wozu auch Sachleistungen gehören können, stellt sie eine Dienstleistung nach Artikel 57 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( AEUV) dar. In der dem Vertrag von Amsterdam beigefügten Erklärung Nr. 22 zu Personen mit einer Behinderung kam die Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten überein, dass die Organe der Union bei der Ausarbeitung von Maßnahmen nach Artikel 114 AEUV den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen müssen.

(4) Die Notwendigkeit, Transparenz zu gewährleisten, ist ein legitimes Ziel des Allgemeininteresses im Einklang mit den gemeinsamen Werten der Union und der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV). Es ist nicht immer einfach für Bürger, politische Anzeigen zu erkennen und ihre demokratischen Rechte in informierter Weise auszuüben. Die Zunahme der Komplexität der Desinformation, die Diversifizierung der Akteure, die rasche Entwicklung neuer Technologien und die verstärkte Verbreitung von Informationsmanipulation und Einflussnahme auf die demokratischen Wahl- und Regulierungsprozesse stellen für die Union und die Mitgliedstaaten wichtige Herausforderungen dar. Politische Werbung kann ein Vektor für Desinformation sein, insbesondere wenn der politische Charakter nicht aus der Werbung hervorgeht, wenn sie von Sponsoren außerhalb der Union stammt oder wenn dabei targeting- oder Anzeigenschaltungsverfahren zum Einsatz kommen. Ein hohes Maß an Transparenz ist unter anderem erforderlich, um eine offene und faire politische Debatte und politische Kampagnen sowie freie und gerechte Wahlen oder Referenden zu unterstützen und gegen Informationsmanipulation und Einflussnahme sowie gegen widerrechtliche Beeinflussung, auch aus Drittstaaten, vorzugehen. Eine transparente politische Werbung trägt dazu bei, dass Wähler und Einzelpersonen im Allgemeinen besser erkennen können, wann ihnen eine politische Anzeige präsentiert wird, wer der Anbieter der Anzeige ist und wie und weshalb ein Anbieter von Werbedienstleistungen auf sie abzielt, sodass Wähler besser in der Lage sind, fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Medienkompetenz sollte gefördert werden, damit Einzelpersonen bestmöglichen Nutzen aus der Transparenz politischer Werbung ziehen können.

(5) Mit dieser Verordnung soll sichergestellt werden, dass politische Werbung unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte erbracht wird.

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