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Regelwerk, EU 2024, Lebensmittel - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/373 der Kommission vom 24. Januar 2024 über harmonisierte Normen für die Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Anwendungsgeräten für Pestizide zur Unterstützung der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

(ABl. L 2024/373 vom 25.01.2024)



Neufassung -Ersetzt Mitt. 2015/C 196/02

Ergänzende Informationen
Normenübersicht /  Normen

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden 1, insbesondere auf Artikel 20 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 2009/128/EG wird bei Anwendungsgeräten für Pestizide, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon im Einklang stehen, deren Bezugsdaten im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, davon ausgegangen, dass sie den wesentlichen Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen gemäß Anhang II der Richtlinie genügen, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit Schreiben M/435 vom 24. November 2008 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) mit der Ausarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2009/128/EG.

(3) Auf der Grundlage des Auftrags M/435 vom 24. November 2008 erarbeitete das CEN die harmonisierte Norm EN ISO 16122-5:2020 (Pflanzenschutztechnik für Luftfahrzeuge).

(4) Die Kommission prüfte gemeinsam mit dem CEN, ob die von ihm erarbeitete Norm EN ISO 16122-5:2020 dem Auftrag M/435 vom 24. November 2008 entspricht.

(5) Die Norm genügt den Anforderungen, die sie abdecken soll und die in der Richtlinie 2009/128/EG festgelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Bezugsnummern dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(6) In der Mitteilung 2015/C 196/02 der Kommission 3 wurden bereits die Bezugsnummern von vier harmonisierten Normen für die Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten veröffentlicht: EN ISO 16122-1:2015 (Allgemeines), EN ISO 16122-2:2015 (Geräte mit horizontalem Gestänge), EN ISO 16122-3:2015 (Geräte mit vertikalem Gestänge, Sprühgeräte und ähnliche Geräte) und EN ISO 16122-4:2015 (Fest installierte und teilbewegliche Geräte). Aus Gründen der Klarheit und Rechtssicherheit sollte in einem Rechtsakt eine vollständige Liste der Bezugsnummern der zur Unterstützung der Richtlinie 2009/128/EG erarbeiteten harmonisierten Normen veröffentlicht werden, die den grundlegenden Anforderungen genügen, welche sie abdecken sollen. Diese vier weiteren Bezugsnummern sollten daher ebenfalls in den vorliegenden Beschluss aufgenommen werden. Die Mitteilung 2015/C 196/02 sollte daher aufgehoben werden.

(7) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden wesentlichen Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Bezugsnummer dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

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