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Regelwerk, EU 2024, Betriebssicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/354 der Kommission vom 19. Januar 2024 über harmonisierte Normen für Seilbahnen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/424 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/354 vom 23.01.2024)


Neufassung -Ersetzt Beschl. (EU) 2019/1923 und Mitt. 2018/C 114/04 - weiterhin gültig

Ergänzende Informationen
Normenübersicht / Normen -Archiv: 2019 / 2018


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2016/424 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Teilsystemen oder Sicherheitsbauteilen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den wesentlichen Anforderungen gemäß Anhang II der genannten Verordnung vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2023) 5065 3 erteilte die Kommission dem Europäischen Komitee für Normung (CEN) einen Auftrag zur Überarbeitung bestehender harmonisierter Normen und zum Abschluss der Arbeiten an Entwürfen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/424.

(3) Auf der Grundlage des im Durchführungsbeschluss C(2023) 5065 enthaltenen Auftrags überarbeitete das CEN die folgenden Normen über Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für die Personenbeförderung: EN 12929-1, EN 12929-2, EN 13796-2 und EN 13796-3. Dies führte zur Annahme der folgenden Änderungsnormen: EN 12929-1:2015+A1:2022, EN 12929-2:2015+A1:2022, EN 13796-2:2017+A1:2022 und EN 13796-3:2017+A1:2022. Das CEN überarbeitete auch die Norm EN 13223:2015, deren Fundstelle in der Mitteilung 2018/C 114/04 der Kommission 4 enthalten ist. Daraufhin wurde die Änderungsnorm EN 13223:2015+A1:2022 angenommen.

(4) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN geprüft, ob diese Normen dem Auftrag gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2023) 5065 entsprechen.

(5) Diese Normen entsprechen den Anforderungen, die sie abdecken sollen und die in Anhang II der Verordnung (EU) 2016/424 festgelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Fundstellen dieser Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen. Da die Norm EN 12929-2:2015+A1:2022 auf undatierte normative Verweisungen Bezug nimmt, sollte sie mit Einschränkungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

(6) Die Norm EN 13223:2015+A1:2022 soll die Norm EN 13223:2015 ersetzen. Daher ist es notwendig, die Fundstelle der Norm EN 13223:2015 aus dem Amtsblatt der Europäischen Union zu streichen.

(7) Um den Herstellern ausreichend Zeit zu geben, ihre Produkte an die überarbeitete Fassung der harmonisierten Norm EN 13223:2015 anzupassen, ist es notwendig, die Streichung der Fundstelle dieser Norm zurückzustellen.

(8) Die Fundstellen der harmonisierten Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/424 sind im Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1923 der Kommission 5 und in der Mitteilung 2018/C 114/04

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