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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2024/298 der Kommission vom 7. November 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Anzahl und der Titel der Variablen für das Ad-hoc-Thema 2025 "Energie und Umwelt" im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/298 vom 18.01.2024)


Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der VO (EU) 2019/1700

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Durch den in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/1700 festgelegten Bereich Einkommen und Lebensbedingungen werden die Informationen bereitgestellt, die im Rahmen des Europäischen Semesters 2 und der europäischen Säule sozialer Rechte 3, insbesondere in Bezug auf Einkommensverteilung, Armut und soziale Ausgrenzung, benötigt werden. Zudem werden auch Informationen für verschiedene andere, mit Lebensbedingungen und Armut zusammenhängende Politikbereiche der Union bereitgestellt.

(2) Das Ad-hoc-Thema "Energie und Umwelt", das im Jahr 2025 gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2020/256 der Kommission 4 erfasst werden soll, ist insbesondere im Hinblick auf die Mitteilung der Kommission "Fit für 55" 5 von entscheidender Bedeutung, in der ein Vorschlag für eine Empfehlung zur Sicherstellung eines gerechten Übergangs zur Klimaneutralität 6 vorgesehen ist.

(3) Die Kommission sollte die Anzahl und die Titel der Variablen für das Ad-hoc-Thema "Energie und Umwelt" festlegen.

(4) Im Einklang mit Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1700 darf die Anzahl der Variablen, die zu erfassen sind, die Anzahl der am 3. November 2019 für den Bereich Einkommen und Lebensbedingungen erfassten Variablen nicht um mehr als 5 % übersteigen

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anzahl und Titel der Variablen für das Ad-hoc-Thema 2025 "Energie und Umwelt" im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen sind im Anhang aufgeführt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 7. November 2023

1) ABl. L 261 I vom 14.10.2019 S. 1.

2) Das Europäische Semester ist der Rahmen der Europäischen Union für die Koordinierung und Überwachung der Wirtschafts- und Sozialpolitik.

3) Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben die europäische Säule sozialer Rechte auf dem Göteborger Gipfel 2017 proklamiert. Mit dieser Säule sind 20 Grundsätze für ein starkes soziales Europa festgelegt, das sowohl fair als auch inklusiv ist und im 21. Jahrhundert eine Fülle von Chancen bietet.

( 4) Delegierte Verordnung (EU) 2020/256 der Kommission vom 16. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung einer rotierenden Mehrjahresplanung (ABl. L 54 vom 26.02.2020 S. 1).

5) Mitteilung der Kommission "Fit für 55": auf dem Weg zur Klimaneutralität - Umsetzung des EU-Klimaziels für 2030" (COM (2021) 550 final).

6) Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Sicherstellung eines gerechten Übergangs zur Klimaneutralität (COM(2021) 801 final).

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Anhang

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