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Delegierte Verordnung (EU) 2024/297 der Kommission vom 31. Oktober 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Anzahl und der Titel der Variablen für den Bereich Gesundheit
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/297 vom 18.01.2024)
Ergänzende Informationen |
Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der VO (EU) 2019/1700 |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Europäische Gesundheitsbefragung (EHIS) ist eine allgemeine Bevölkerungserhebung im Bereich Gesundheit, die statistische Informationen über den Gesundheitszustand, Gesundheitsfaktoren und Tätigkeiten der medizinischen Versorgung in der Union liefert. Sie ist eine wichtige Referenzquelle der Union für faktengestützte gesundheitsbezogene Maßnahmen, unter anderem in den Bereichen soziale Inklusion und Sozialschutz, gesunde Lebensführung, gesundes Altern und Wohlergehen, Ungleichheiten im Gesundheitsbereich, Zugang zu medizinischer Versorgung und Qualität der Leistungen der medizinischen Versorgung.
(2) Zur Deckung des bei den relevanten Einzelthemen ermittelten Bedarfs sollte die Kommission die Anzahl und die Titel der Variablen für den Datensatz zur EHIS festlegen.
(3) Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1700 darf die Anzahl der Variablen in dieser delegierten Verordnung die bereits am 3. November 2019 von der Kommission (Eurostat) für jeden Bereich verbindlich vorgeschriebene Anzahl von Variablen nicht um mehr als 5 % übersteigen
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Anzahl und die Titel der Variablen für den Datensatz im Bereich Gesundheit sind im Anhang festgelegt.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 31. Oktober 2023
Anzahl und Titel der Variablen für den Bereich Gesundheit | Anhang |
Thema | Einzelthema | Kennung der Variable | Bezeichnung der Variable |
Technische Angaben 12 technische Variablen |
Angaben zur Datenerhebung | PRIMSTRAT | Schicht |
PSE | Primäre Stichprobeneinheit (PSE) | ||
Kennzeichnung | HHID | Identifikationsnummer des Haushalts | |
PID | Identifikationsnummer der Auskunftsperson | ||
Gewichte | WGT | Individueller Gewichtungsfaktor | |
Merkmale der Befragung | PROXY | Art der Beteiligung an der Erhebung | |
REFDATE | Bezugsdatum der Befragung | ||
INTMETHOD | Verwendeter Befragungsmodus | ||
INTLANG | Sprache der Befragung | ||
Ort | REGION | Wohnsitzregion | |
COUNTRY | Wohnsitzland | ||
DEG_URB | Grad der Verstädterung | ||
Personen- und Haushaltsmerkmale 11 erfasste Variablen 1 abgeleitete Variable |
Demografie | SEX | Geschlecht |
AGE | Alter (in vollendeten Jahren) | ||
YEARBIRTH | Geburtsjahr | ||
PASSBIRTH | Geburtstag vorüber | ||
Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund | BIRTHPLACE | Geburtsland | |
CITIZEN | Land der primären Staatsangehörigkeit | ||
BIRTHPLACEFATH | Geburtsland des Vaters | ||
BIRTHPLACEMOTH | Geburtsland der Mutter | ||
Haushaltszusammensetzung | PARTNERS | Partner leben im selben Haushalt | |
HHNBPERS | Größe des Haushalts | ||
HHNBPERS_0_13 |
(Stand: 25.01.2024)
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