Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2024, Energienutzung - EU Bund

Verordnung (EU) 2024/264 der Kommission vom 17. Januar 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Energiestatistik hinsichtlich der Durchführung von Aktualisierungen für die jährlichen, monatlichen und monatlich zu übermittelnden kurzfristigen Energiestatistiken

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/264 vom 18.01.2024)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über die Energiestatistik 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 3, Artikel 5 Absatz 3 und Artikel 9 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 wird ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung, Übermittlung, Bewertung und Verbreitung vergleichbarer Energiestatistiken in der Union geschaffen.

(2) Energiestatistiken müssen regelmäßig überprüft werden, da der technologische Fortschritt rasch voranschreitet, die Energiepolitik der Union sich weiterentwickelt und die Ziele der Union sowie die Überwachung der bei deren Verwirklichung erreichten Fortschritte unbedingt auf amtlichen Energiedaten beruhen sollten. Daher muss der Rahmen für die Berichterstattung über die europäische Energiestatistik regelmäßig aktualisiert werden, um dem wachsenden oder sich wandelnden Bedarf Rechnung zu tragen.

(3) Durch die Verwendung zuverlässiger und hochwertiger Energiestatistiken zur Überwachung der politischen Ziele im Rahmen des europäischen Grünen Deals und des Pakets "Fit für 55" sowie des Maßnahmenpakets zur Energieunion sollte die Glaubwürdigkeit der Energiepolitik der Union erhöht werden.

(4) Die Kommission hat mehrere Aspekte der jährlich, monatlich und monatlich zu übermittelnden kurzfristigen Energiestatistiken ermittelt, die aktualisiert werden müssen. Sie betreffen insbesondere zusätzliche Berichtspflichten in Bezug auf Wasserstoff und dessen Verhältnis zu anderen Kraftstoffen, die einen umfassenderen Überblick über die Wasserstoffwirtschaft bieten; Definitionen bezüglich der Nuklearindustrie und des Einsatzes von Steinkohle, durch die die gemeldeten Daten an Klarheit gewinnen; ferner die Änderung der Kategorien des Schwefelgehalts von Heizöl, die an internationale Klassifikationen angelehnt sind, und weitere Einzelheiten für die Berichterstattung über Wasserkraft, die eine bessere Bewertung dieser Energiequelle ermöglichen.

(5) Die Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 sollte daher entsprechend geändert werden.

(6) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 eingesetzten Ausschusses für das Europäische Statistische System

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 erhalten die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. Januar 2024

1) ABl. L 304 vom 14.11.2008 S. 1.

2) Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.03.2009 S. 164).

.

Anhang

" Anhang A
Erläuterungen zur Terminologie

Dieser Anhang enthält Erläuterungen, geografische Anmerkungen oder Definitionen von Begriffen, die in den anderen Anhängen verwendet werden, sofern sie dort nicht anders definiert sind.

1. Geografische Anmerkungen

Lediglich für statistische Berichtszwecke gelten die folgenden geografischen Definitionen:

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 25.01.2024)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion