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Durchführungsbeschluss (EU) 2024/224 der Kommission vom 10. Januar 2024 über die harmonisierten Normen für Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/224 vom 12.01.2024;
Beschl. (EU) 2024/2944 - ABl. L 2024/2944 vom 02.12.2024aufgehoben)
aufgehoben/ersetzt gem. Art. 2 des Beschl.'es (EU) 2024/2944
Ergänzende Informationen |
=> GasgeräteDG - Gasgerätedurchführungsgesetz // Normenübersicht / VO (EU) 2016/426 - Archiv 2009/ Normen - Beschl. (EU) 2024/224 |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) In Einklang mit Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Geräten und Ausrüstungen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, die Konformität mit den wesentlichen Anforderungen der genannten Verordnung vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2023) 4789 der Kommission 3 (im Folgenden "Auftrag") beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) mit der Überarbeitung der bestehenden harmonisierten Normen, die auf der Grundlage des Normungsauftrags M/BC/CEN/06-89 vom 29 April 1990 ausgearbeitet wurden, damit sichergestellt ist, dass diese weiterhin den allgemein anerkannten Stand der Technik widerspiegeln, damit die wesentlichen Anforderungen an den Schutz von Gesundheit und Sicherheit nach Anhang I der Verordnung (EU) 2016/426 erfüllt werden.
(3) Auf der Grundlage des Auftrags erarbeitete das CEN die neuen harmonisierten Normen EN 30-1-1:2021 über die allgemeine Sicherheit von Haushalt-Kochgeräten für gasförmige Brennstoffe und EN 30-1-2:2023 über die Sicherheit von Geräten mit Umluft-Backöfen. Das CEN erarbeitete ferner die folgenden Normen für Großküchengeräte für gasförmige Brennstoffe: EN 203-1:2021 für allgemeine Sicherheitsanforderungen, EN 203-2-1:2021 für spezifische Anforderungen für offene Brenner und Wokbrenner, EN 203-2-2:2021 für spezifische Anforderungen für Öfen, EN 203-2-4:2021 für spezifische Anforderungen für Fritteusen. Darüber hinaus erarbeitete das CEN die harmonisierten Normen EN 549:2019+A1:2023 über Elastomer-Werkstoffe für Dichtungen und Membranen in Gasgeräten und Gasanlagen, EN 751-3:2022 über ungesinterte PTFE-Bänder und -Fäden für Dichtmittel für metallene Gewindeverbindungen in Kontakt mit Gasen der 1., 2. und 3. Familie und Heißwasser, EN 15502-1:2021 über allgemeine Anforderungen und Prüfungen für Heizkessel für gasförmige Brennstoffe und EN 16898:2022 über Gasfilter für einen Betriebsdruck bis einschließlich 600 kPa.
(4) Auf der Grundlage des Auftrags erarbeitete das CEN ferner die folgenden harmonisierten Normen: EN 88-1:2022 über Druckregler für Eingangsdrücke bis einschließlich 50 kPa, EN 257:2022 über mechanische Temperaturregler für Gasgeräte, EN 1106:2022 Handbetätigte Einstellgeräte für Gasgeräte, EN 1854:2022 über Druckwächter für Gasbrenner und Gasgeräte und EN 15502-2-1:2022 über Heizkessel der Bauart C und Heizkessel der Bauarten B2, B3 und B5 mit einer Nennwärmebelastung nicht größer als 1.000 kW.
(5) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN geprüft, ob die vom CEN ausgearbeiteten Normen dem Auftrag entsprechen.
(6) Nach Prüfung der Norm EN 30-1-1:2021 kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Norm die in Anhang I Nummern 3.2.4 und 3.4.4 der Verordnung (EU) 2016/426 genannten wesentlichen Anforderungen nicht erfüllt, d. h. die Anforderungen, wonach Geräte, die dafür entworfen und gebaut wurden, Gas zu verbrennen, das Kohlenstoffmonoxid oder andere toxische Bestandteile enthält, keine Gefahr für die Gesundheit exponierter Personen und Haus- und Nutztiere hervorrufen dürfen und wonach Geräte so zu entwerfen und zu bauen sind, dass sie bei vorschriftsmäßiger Verwendung keine Konzentration von Kohlenstoffmonoxid oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen erzeugen. In Bezug auf die in Anhang I Nummer 3.2.4 der Verordnung (EU) 2016/426 genannte Anforderung deckt die Norm nicht in ausreichendem Maße die Verwendung von Gas, das Kohlenstoffmonoxid oder andere toxische Bestandteile enthält, ab. In Bezug auf die Anforderung des Anhangs I Nummer 3.4.4 der genannten Verordnung scheint die Norm nur die Anforderung an Kohlenmonoxid zu erfüllen, nicht aber für andere schädliche Konzentrationen anderer Stoffe, die vermutlich eine Gefahr für die Gesundheit hervorrufen.
(7) Mit Ausnahme der harmonisierten Norm EN 30-1-1:2021 erfüllen die vom CEN auf der Grundlage des Auftrags ausgearbeiteten harmonisierten Normen die Anforderungen, die sie abdecken sollen, und die in Anhang I der Verordnung (EU) 2016/426 festgelegt sind. Es ist daher angezeigt, die Fundstellen dieser Normen zusammen mit den Fundstellen einschlägiger Änderungen oder Berichtigungen dieser Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen. Da die Norm EN 30-1-1:2021 die in Anhang I Nummern 3.2.4 und 3.4.4 der Verordnung (EU) 2016/426 genannten wesentlichen Anforderungen nicht erfüllt, sollte sie mit Einschränkungen veröffentlicht werden.
( 8) Die letzte Reihe von Normen, die eine Konformitätsvermutung mit der Richtlinie 2009/142/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4, die durch die Verordnung (EU) 2016/426 ersetzt wurde, begründet, wurde in der Mitteilung 2018/C 118/05 5 veröffentlicht. Diese Mitteilung lief am 21. April 2018 aus. Daher gibt es derzeit keine veröffentlichten harmonisierten Normen, für die die Konformitätsvermutung mit den grundlegenden Anforderungen des Anhangs I der Verordnung (EU) 2016/426 gilt.
(9) Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit sollte eine vollständige Liste der Fundstellen der harmonisierten Normen, die die Verordnung (EU) 2016/426 unterstützen und den Anforderungen genügen, die sie abdecken sollen, in einem einzigen Rechtsakt veröffentlicht werden.
(10) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden wesentlichen Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die Fundstellen der zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/426 erstellten harmonisierten Normen für Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und für Ausrüstungen, die im Anhang des vorliegenden Beschlusses aufgeführt sind, sind hiermit im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 10. Januar 2024
2) Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG (ABl. L 81 vom 31.03.2016 S. 99, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/426/oj).
3) Durchführungsbeschluss C(2023) 4789 der Kommission vom 20. Juli 2023 über einen Normungsauftrag an das Europäische Komitee für Normung und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung in Bezug auf Gasgeräte und Ausrüstungen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates.
4) Richtlinie 2009/142/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über Gasverbrauchseinrichtungen (ABl. L 330 vom 16.12.2009 S. 10, ELI http://data.europa.eu/eli/dir/2009/142/oj).
5) Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2009/142/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Gasverbrauchseinrichtungen (Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU) (ABl. C 118 vom 04.04.2018 S. 4).
Anhang |
Nr. | Fundstelle der Norm |
1. | EN 30-1-1:2021 Haushalt-Kochgeräte für gasförmige Brennstoffe - Teil 1-1: Sicherheit - Allgemeines Einschränkungen:
|
2. | EN 30-1-2:2023 Haushalt-Kochgeräte für gasförmige Brennstoffe - Teil 1-2: Sicherheit - Geräte mit Umluft-Backöfen |
3. | EN 88-1:2022 Druckregler und zugehörige Sicherheitseinrichtungen für Gasgeräte - Teil 1: Druckregler für Eingangsdrücke bis einschließlich 50 kPa |
4. | EN 203-1:2021 Großküchengeräte für gasförmige Brennstoffe - Teil 1: Allgemeine Sicherheitsanforderungen |
5. | EN 203-2-1:2021 Großküchengeräte für gasförmige Brennstoffe - Teil 2-1: Spezifische Anforderungen - Offene Brenner und Wok-Brenner |
6. | EN 203-2-2:2021 Großküchengeräte für gasförmige Brennstoffe - Teil 2-2: Spezifische Anforderungen - Öfen |
7. | EN 203-2-4:2021 Großküchengeräte für gasförmige Brennstoffe - Teil 2-4: Spezifische Anforderungen - Fritteusen |
8. | EN 257:2022 Mechanische Temperaturregler für Gasgeräte |
9. | EN 549:2019+A1:2023 Elastomer-Werkstoffe für Dichtungen und Membranen in Gasgeräten und Gasanlagen |
10. | EN 751-3:2022 Dichtmittel für metallene Gewindeverbindungen in Kontakt mit Gasen der 1., 2. und 3. Familie und Heißwasser - Teil 3: Ungesinterte PTFE-Bänder und -Fäden |
11. | EN 1106:2022 Handbetätigte Einstellgeräte für Gasgeräte |
12. | EN 1854:2022 Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Brenner und Brennstoffgeräte für gasförmige und/oder flüssige Brennstoffe - Druckwächter für Gasbrenner und Gasgeräte |
13. | EN 15502-1:2021 Heizkessel für gasförmige Brennstoffe - Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen |
14. | EN 15502-2-1:2022 Heizkessel für gasförmige Brennstoffe - Teil 2-1: Heizkessel der Bauart C und Heizkessel der Bauarten B2, B3 und B5 mit einer Nennwärmebelastung nicht größer als 1.000 kW |
15. | EN 16898:2022 Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Gasbrenner und Gasbrennstoffgeräte - Gasfilter für einen Betriebsdruck bis einschließlich 600 kPa |
ENDE |
(Stand: 02.12.2024)
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