Regelwerk, EU 2023

VO (EU) 2023/2704
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Artikel 1

Artikel 2

Anhang Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts

1. Administrative Informationen

1.1. Handelsbezeichnung(en) des Produkts

1.2. Zulassungsinhaber

1.3. Hersteller des Produkts

1.4. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

2. Produktzusammensetzung und -Formulierung

2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts

2.2. Art der Formulierung

3. Gefahren- und Sicherheitshinweise

4. Zugelassene Verwendung(en)

4.1. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 1: Verwendung # 1 - Desinfektion von Abwasser nach der Kläranlage

4.2. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 2: Verwendung # 2 - Desinfektion von Trinkwasser bei Trinkwasserversorgern

4.3. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 3: Verwendung # 3 - Desinfektion von Wasser in Reservoirs

4.4. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 4: Verwendung # 4 - Desinfektion von Wasser in kollektiven Systemen

4.5. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 5: Verwendung # 5 - Desinfektion von Trinkwasser für Tiere

5. Anweisungen für die Verwendung

5.1. Anwendungsbestimmungen

5.2. Risikominderungsmaßnahmen

5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

6.