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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2529 der Kommission vom 17. November 2023 zur Festlegung der technischen Angaben des Datensatzes, zur Festlegung der technischen Formate für die Übermittlung von Informationen und zur Festlegung der Modalitäten und des Inhalts der Qualitätsberichte über die Durchführung einer Stichprobenerhebung im Bereich Gesundheit gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2023/2529 vom 20.11.2023)


Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der VO (EU) 2019/1700

Die Europäische Kommission-

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1, Artikel 8 Absatz 3 und Artikel 13 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Europäische Gesundheitsbefragung (EHIS) ist eine allgemeine Bevölkerungserhebung im Bereich Gesundheit, die statistische Informationen über den Gesundheitszustand, die Gesundheitsfaktoren und die Tätigkeiten der medizinischen Versorgung in der Union liefert. Sie ist eine wichtige Referenzquelle der Union für faktengestützte gesundheitsbezogene Maßnahmen, unter anderem in den Bereichen soziale Inklusion und sozialer Schutz, gesunde Lebensführung, gesundes Altern und Wohlergehen, Ungleichheiten im Gesundheitsbereich, Zugang zur medizinischen Versorgung und Qualität der Leistungen der medizinischen Versorgung.

(2) Damit gewährleistet ist, dass die EHIS korrekt durchgeführt wird, sollte die Kommission die technischen Angaben des Datensatzes, die technischen Formate für die Übermittlung von Informationen von den Mitgliedstaaten an die Kommission und die Modalitäten für den Inhalt und die Übermittlung der Qualitätsberichte festlegen.

(3) Europas Plan gegen den Krebs 2 ist auf den gesamten Krankheitspfad abgestellt. Er ist in vier Hauptaktionsbereiche gegliedert, in denen die Union den größten Mehrwert erbringen kann, nämlich Prävention, Früherkennung, Diagnose und Behandlung sowie Lebensqualität von Krebskranken und -überlebenden. Die Strategie "Vom Hof auf den Tisch" 3 soll als ein Kernstück des europäischen Grünen Deals der Kommission 4 den nachhaltigen Lebensmittelverzehr fördern und die Umstellung auf eine gesunde und nachhaltige Ernährung erleichtern.

(4) Die Empfehlung des Rates über den Zugang zu erschwinglicher und hochwertiger Langzeitpflege 5, die der Mitteilung der Kommission zur Europäischen Strategie für Pflege und Betreuung 6 beigefügt ist, gibt einen politischen Rahmen für die Entwicklung einer nachhaltigen Langzeitpflege vor, der einen besseren und erschwinglicheren Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen für alle sowie bessere Arbeitsbedingungen in der Branche gewährleistet.

(5) Der Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskräfte, der in den Verträgen und in der Charta der Grundrechte verankert ist, ist ein Schlüsselelement einer Wirtschaft der Union, die im Dienste der Menschen steht.

(6) Im Interesse der internationalen Vergleichbarkeit nationaler Gesundheitsstatistiken müssen statistische Klassifikationen für die Gebietseinheiten, die Bildung, die Beschäftigung und den jeweiligen Wirtschaftszweig verwendet werden, die mit den Klassifikationen NUTS 7 " ISCED 8 " ISCO 9 und NACE 10 kompatibel sind.

(7) In der Empfehlung des Rates zur sektorübergreifenden Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität 11 werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, sektorübergreifende Ansätze und Aktionspläne für eine Politik zur Unterstützung körperlicher Aktivität anzunehmen; zudem wird ein Rahmen für die Überwachung der Fortschritte bei den Indikatoren für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität in relevanten thematischen Bereichen geschaffen.

(8) In der Empfehlung (EU) 2023/397 der Kommission über Referenz-Metadaten und Qualitätsberichte

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(Stand: 07.12.2023)

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