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Durchführungsverordnung (EU) 2023/2455 der Kommission vom 7. November 2023 zur Nichterneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Metiram gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2023/2455 vom 08.11.2023)
Ergänzende Informationen |
Liste der VO'en zur Nichtgenehmigung/-erneuerung der Genehmigung von Wirkstoffen |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 20 Absatz 1 und Artikel 78 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Richtlinie 2005/72/EG der Kommission 2 wurde der Wirkstoff Metiram in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates 3 aufgenommen.
(2) Gemäß Artikel 78 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gelten in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommene Wirkstoffe als gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigt und sind in Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission 4 aufgeführt.
(3) Die Genehmigung für den Wirkstoff Metiram gemäß Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 läuft am 31. Januar 2024 aus.
(4) Gemäß Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 844/2012 der Kommission 5 wurden innerhalb der in dem genannten Artikel festgesetzten Frist bei Italien, dem berichterstattenden Mitgliedstaat, und dem Vereinigten Königreich, dem mitberichterstattenden Mitgliedstaat, Anträge auf Erneuerung der Genehmigung für Metiram gestellt.
(5) Die Antragsteller legten dem berichterstattenden Mitgliedstaat, dem mitberichterstattenden Mitgliedstaat, der Kommission und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden "Behörde") gemäß Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 844/2012 die erforderlichen ergänzenden Dossiers vor. Die Anträge wurden vom berichterstattenden Mitgliedstaat für zulässig befunden.
(6) Der berichterstattende Mitgliedstaat hat in Absprache mit dem mitberichterstattenden Mitgliedstaat einen Entwurf des Bewertungsberichts im Hinblick auf die Erneuerung erstellt und ihn am 2. November 2017 der Behörde und der Kommission vorgelegt.
(7) Die Behörde legte den Entwurf des Bewertungsberichts im Hinblick auf die Erneuerung den Antragstellern und den Mitgliedstaaten zur Stellungnahme vor und brachte eine öffentliche Konsultation dazu auf den Weg. Die Behörde leitete die eingegangenen Stellungnahmen an die Kommission weiter. Die Behörde machte die ergänzende Kurzfassung des Dossiers der Öffentlichkeit zugänglich.
(8) Am 20. März 2023 übermittelte die Behörde der Kommission ihre Schlussfolgerung 6 dazu, ob angenommen werden kann, dass Metiram die Genehmigungskriterien gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erfüllt. Die Behörde ermittelte mehrere kritische Problembereiche. Sie kam insbesondere zu dem Schluss, dass die Referenzwerte für Metiram und seine relevanten fungizid wirksamen Metaboliten für die Exposition von Verwendern, anwesenden Personen und Anrainern bei allen repräsentativen Verwendungen überschritten werden. Zudem ermittelte die Behörde ein hohes Risiko für Wasserorganismen sowie ein hohes Risiko im Feld für Nichtzielarthropoden bei allen repräsentativen Verwendungen. Die Behörde kam ferner zu dem Schluss, dass Metiram die Kriterien für die Identifizierung als endokriner Disruptor bezüglich der Wirkungsweise der Schilddrüse beim Menschen erfüllt.
(9) Im Einklang mit Artikel 13 Absatz 3a Unterabsatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 844/2012 erhielt der Antragsteller Gelegenheit, zusätzliche Informationen bezüglich der Genehmigungskriterien betreffend endokrinschädliche Eigenschaften gemäß Anhang II Nummer 3.6.5 und Nummer 3.8.2 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vorzulegen.
(10) Am 24. Mai 2023 legte die Kommission dem Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel einen Entwurf des Berichts im Hinblick auf die Erneuerung der Genehmigung für Metiram sowie den Entwurf dieser Verordnung vor.
(Stand: 08.11.2023)
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