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Verordnung (EU) 2023/2405 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr (Initiative "ReFuelEU Aviation")
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2023/2405 vom 31.10.2023, ber. L 2024/90126)
Ergänzende Informationen |
C/2024/5997 - Auslegungsleitlinien zur Anwendung der Befreiungen nach Art. 5 |
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 100 Absatz 2,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,
nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) In den letzten Jahrzehnten hat der Luftverkehr als einer der leistungsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftszweige der Union eine entscheidende Rolle sowohl in der Wirtschaft als auch im Alltag der Bürgerinnen und Bürger der Union gespielt. Er stellt insbesondere im Rahmen des Luftverkehrsmarkts der Union einen wichtigen Impulsgeber für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, Handel und Tourismus, aber auch für die Verkehrsanbindung und die Mobilität von Unternehmen sowie von Bürgerinnen und Bürgern dar und zählt zu den wichtigsten Verbindungen zwischen Gebieten in äußerster Randlage und dem Festland. Die Zunahme des Luftverkehrs hat erheblich zur Verbesserung der Verkehrsanbindungen, zur Förderung der Kohäsion und zur Verringerung der regionalen Unterschiede sowohl innerhalb der Union - insbesondere in Bezug auf Randgebiete, Gebiete in äußerster Randlage, dünn besiedelte Gebiete und Inselgebiete - als auch mit Drittländern beigetragen und ist ein entscheidender Faktor für die Wirtschaft der Union.
(2) Seit 2020 ist der Luftverkehr einer der am stärksten von der COVID-19-Krise betroffenen Sektoren. Der Flugverkehr dürfte in den kommenden Jahren allmählich wieder zunehmen und schließlich wieder das Vorkrisenniveau erreichen. Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) geht in ihrer Schätzung für die Zeit nach der COVID-19-Pandemie im Rahmen eines Szenarios mit hohem Verkehrsaufkommen von einem jährlichen Wachstum in Europa bis 2050 von bis zu 3,1 % für den Personenverkehr und von bis zu 2,4 % für den Güterverkehr aus. Gleichzeitig könnte sich der Trend des seit 1990 zu verzeichnenden Anstiegs der Emissionen aus dem Luftverkehr nach Überwindung der Pandemie wieder fortsetzen. Daher ist es unerlässlich, sich auf die Zukunft vorzubereiten und dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Anpassungen vorgenommen werden, damit der Luftfahrtsektor weiterhin gut funktioniert, seinen Beitrag zur Verwirklichung der Klimaziele der Union vollständig leistet und dabei sein hohes Niveau an Konnektivität, Erschwinglichkeit und Sicherheit aufrechterhält. Die Union hat mit der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 den rechtlichen Rahmen geschaffen, um bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen und die Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken. Um dies zu erreichen, müssen alle Wirtschaftszweige, einschließlich des Verkehrssektors, rasch Schritte zur Dekarbonisierung unternehmen. Für den Luftfahrtsektor erfordert dies einen starken Ausbau der Produktion, der Bereitstellung und des Einsatzes von SAF (sustainable aviation fuels - im Folgenden "SAF").
(3) Entscheidend für das reibungslose Funktionieren des Luftfahrtsektors in der Union sind sein unionsweit grenzüberschreitender Charakter und seine globale Dimension. Der Luftfahrtmarkt mit seinen einheitlichen Regeln für den Marktzugang und Betriebsbedingungen gehört zu den am stärksten integrierten Sektoren im Binnenmarkt. Die externe Luftverkehrspolitik der Union wird durch Vorschriften geregelt, die auf globaler Ebene von der ICAO festgelegt wurden, sowie durch umfassende multilaterale oder bilaterale Abkommen zwischen der Union oder ihren Mitgliedstaaten und Drittländern. Daher ist es wichtig, dass die Union die auf internationaler, multilateraler und bilateraler Ebene unternommenen Anstrengungen aufrechterhält, um ein hohes Maß an Ehrgeiz und Konvergenz in Bezug auf den Einsatz von SAF zu fördern und gleichzeitig für gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene zu sorgen.
(Stand: 14.10.2024)
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