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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2023/2231 des Rates vom 23. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da"esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen

(ABl. L 2023/2231 vom 24.10.2023)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 20. September 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/1693 1 angenommen.

(2) Die restriktiven Maßnahmen des Beschlusses (GASP) 2016/1693 gelten bis zum 31. Oktober 2023.

(3) Der Beschluss (GASP) 2016/1693 enthält eine Verpflichtung, die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle zwölf Monate, zu überprüfen. Auf Grundlage einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2024 verlängert werden.

(4) Der Beschluss (GASP) 2016/1693 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Artikel 6 Absatz 6 des Beschlusses (GASP) 2016/1693 erhält folgende Fassung:

"(6) Die in Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 3 Absätze 3 und 4 genannten Maßnahmen gelten bis zum 31. Oktober 2024."

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 23. Oktober 2023.

1) Beschluss (GASP) 2016/1693 des Rates vom 20. September 2016 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da"esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2002/402/GASP (ABl. L 255 vom 21.09.2016 S. 25).


ENDE

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(Stand: 26.10.2023)

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