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Beschluss (GASP) 2023/2228 des Rates vom 23. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi
(ABl. L 2023/2228 vom 24.10.2023)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 1. Oktober 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1763 1 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi angenommen.
(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2024 verlängert werden.
(3) Der Beschluss (GASP) 2015/1763 sollte dementsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1763 erhält folgende Fassung:
"Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2024."
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 23. Oktober 2023.
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ENDE |
(Stand: 25.10.2023)
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