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Regelwerk, EU 2023, Steuern/Abgaben - EU Bund

Beschluss (EU) 2023/2050 der Kommission vom 25. September 2023 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2018/1220 der Kommission über die Geschäftsordnung des in Artikel 143 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Gremiums

(ABl. L 236 vom 26.09.2023 S. 24)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 1, insbesondere auf Artikel 143 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Geschäftsordnung des in Artikel 143 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 genannten Gremiums wurde mit dem Beschluss (EU) 2018/1220 der Kommission 2 angenommen. Um die Kohärenz und Wirksamkeit des Früherkennungs- und Ausschlusssystems (EDES), dessen Eigentümer die Kommission ist, zu erhöhen, sollte sichergestellt werden, dass die Kommission in diesem Gremium durch hochrangige Beamte vertreten wird, die über Fachkenntnisse in den Bereichen Betrugsbekämpfung und Schutz des Haushalts verfügen.

(2) Zu diesem Zweck sollte infolge des Beschlusses des Kollegiums vom 11. Juli 2023 zur Einrichtung einer befristeten Funktion eines Hauptberaters BUDG.PA02 "Rechtliche und Finanzielle Fragen, Rechtsstaatlichkeit, Betrugsprävention und EDES" 3 die Person, die diese Funktion innehat, einer der beiden ständigen Vertreter der Kommission sein.

(3) Der Beschluss (EU) 2018/1220 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 des Beschlusses (EU) 2018/1220 erhält folgende Fassung:

"Der für "Rechtliche und Finanzielle Fragen, Rechtsstaatlichkeit, Betrugsprävention und EDES" zuständige Hauptberater der Generaldirektion Haushalt ist nach Artikel 143 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 eines der beiden ständigen Mitglieder des Gremiums, die die Kommission vertreten. Der Generaldirektor für Haushalt ernennt einen Beamten, der zumindest die Funktion eines Referatsleiters oder eine gleichwertige Funktion innehat, zum Stellvertreter dieses ständigen Mitglieds."

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 25. September 2023

1) ABl. L 193 vom 30.07.2018 S. 1.

2) Beschluss (EU) 2018/1220 der Kommission vom 6. September 2018 über die Geschäftsordnung des in Artikel 143 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Gremiums (ABl. L 226 vom 07.09.2018 S. 7).

3) Punkt 8, 2. Gedankenstrich der auf ihrer 2.464. Sitzung am 11. Juli 2023 getroffenen Verwaltungs- und Haushaltsbeschlüsse der Kommission.


ENDE

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