Beschl. (EU) 2023/1809
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Anhang I Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für absorbierende Hygieneprodukte
Kriterium 1. Zellstoff (Fluff Pulp)
1.1. Herkunft des Zellstoffs (Fluff Pulp)1.2. Bleichen des Zellstoffs (Fluff Pulp)
1.3. Emissionen aus der Zellstoffherstellung (Fluff Pulp) in Gewässer (chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) und Phosphor (P)) und in die Luft (Schwefelverbindungen (S) und NOx)
Tabelle 1: Referenzwerte für Emissionen unterschiedlicher Zellstofftypen. CTMP = chemisch-thermomechanischer Holzstoff; NSSC = Neutralsulfit-Halbzellstoff1.4. CO2-Emissionen aus der Zellstoffproduktion (Fluff Pulp)
Tabelle 2: Grenzwerte für verschiedene Zellstofftypen. CTMP-Zellstoff: chemisch-thermomechanischer HolzstoffTabelle 3: Referenzwerte für CO2-Emissionen aus unterschiedlichen Energiequellen
1.5. Energieverbrauch bei der Produktion von Zellstoff (Fluff Pulp)
Tabelle 4: Referenzwerte für Strom und BrennstoffKriterium 2. Chemiefasern aus regenerierter Zellulose (Regeneratfasern)
2.1. Herkunft der Chemiefasern aus regenerierter Zellulose (Regeneratfasern)2.2. Bleichen der Chemiefasern aus regenerierter Zellulose (Regeneratfasern)
2.3. Herstellung von Chemiefasern aus regenerierter Zellulose (Regeneratfasern)
Tabelle 5: Emissionswerte für Viskose- und ModalfasernKriterium 3. Baumwolle und andere natürliche zellulosehaltige Samenfasern
3.1. Herkunft und Rückverfolgbarkeit von Baumwolle und anderen natürlichen zellulosehaltigen Samenfasern3.2. Bleichen von Baumwolle und anderen natürlichen zellulosehaltigen Samenfasern
Kriterium 4. Herstellung von synthetischen Polymeren und Kunststoffen
Kriterium 5. Biobasierte Kunststoffe
Kriterium 6. Materialeffizienz bei der Herstellung des Endprodukts
Kriterium 7. Verbotene und Beschränkungen unterliegende Stoffe
7.1. Beschränkungen für Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft sindTabelle 6: Verbotene Gefahrenklassen und -kategorien sowie damit zusammenhängende GefahrenhinweiseTabelle 8: Ausnahmen von Beschränkungen für Stoffe mit einer harmonisierten Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
7.2. Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
7.3. Sonstige spezifische Einschränkungen
7.3.1. Spezifische verbotene Stoffe7.3.2. Duftstoffe
7.3.3. Lotionen
7.3.4. Druckfarben und Farbstoffe
7.3.5. Weitere Beschränkungen für Klebstoffe
7.3.6. Superabsorbierende Polymere (SAP)
7.3.7. Silikon
7.3.8. Sonstige besorgniserregende Chemikalien
Tabelle 9: Liste der Chemikalien, die Beschränkungen unterliegenKriterium 8. Verpackung
Kriterium 9. Hinweise zur Verwendung und Entsorgung des Produkts und der Verpackung
Kriterium 10. Gebrauchstauglichkeit und Qualität des Produkts
Tabelle 10: Merkmale und Parameter zur Beschreibung der Gebrauchstauglichkeit des zu prüfenden ProduktsKriterium 11. Soziale Verantwortung der Unternehmen in Bezug auf Arbeitsaspekte
Kriterium 12. Angaben auf dem EU-Umweltzeichen
Anhang II Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für wiederverwendbare Menstruationstassen
Kriterium 1. Emissionen bei der Herstellung des Rohstoffs
1.1. Staub- und Chloridemissionen in die Luft1.2. Kupfer- und Zinkemissionen in Gewässer
1.3. CO2-Emissionen
Tabelle 1: Referenzwerte für CO2-Emissionen aus unterschiedlichen EnergiequellenKriterium 2. Umweltmanagement in der Produktion
Kriterium 3. Materialeffizienz bei der Herstellung des Endprodukts
Kriterium 4. Verbotene und Beschränkungen unterliegende Stoffe
4.1. Beschränkungen für Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft sindTabelle 2: Verbotene Gefahrenklassen und -kategorien sowie damit zusammenhängende GefahrenhinweiseTabelle 4: Ausnahmen von Beschränkungen für Stoffe mit einer harmonisierten Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
4.2. Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
4.3. Sonstige spezifische Einschränkungen
4.3.1. Spezifische verbotene Stoffe4.3.2. Duftstoffe
4.3.3. Druckfarben und Farbstoffe
4.3.4. Cyclosiloxane
Kriterium 5. Verpackung
Kriterium 6. Hinweise zur Entsorgung des Produkts und der Verpackung
Kriterium 7. Informationen zur Verwendung des Produkts
Kriterium 8. Gebrauchstauglichkeit und Qualität des Produkts
Tabelle 5: Merkmale und Parameter zur Beschreibung der Gebrauchstauglichkeit des zu prüfenden ProduktsKriterium 9. Soziale Verantwortung der Unternehmen in Bezug auf Arbeitsaspekte