Regelwerk, EU 2023

VO (EU) 2023/1808
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Artikel 1

Artikel 2

Anhang

A. Kapazitäten gemäß den internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 (IGV)

1. Politische, rechtliche und normative Instrumente zur Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 (IGV)

2. Finanzmittel

3. Laborkapazitäten

4. Überwachung

5. Personalmittel

6. Krisenmanagement in gesundheitlichen Notlagen Management der Krisenreaktion in gesundheitlichen Notlagen

7. Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens

8. Risikokommunikation:

9. Einreisestellen und Gesundheitskontrollen an den Grenzen

10. Zoonosen und umweltbedingte Gefahren, einschließlich klimabedingter Gefahren;

11. Chemische Ereignisse

B. Zusätzliche Kapazitäten gemäß Verordnung (EU) 2022/2371

12. Antimikrobielle Resistenzen (AMR) und therapieassoziierte Infektionen (HAI)

13. Koordinierung und unterstützende Funktionen auf Unionsebene

14. Forschungsentwicklung und Evaluierungen als Informationsgrundlage für die Notfallvorsorge und zu deren Beschleunigung

15. Folgenbewältigung

16. Maßnahmen zur Schließung festgestellter Lücken bei der Durchführung der nationalen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne

C.