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Regelwerk, EU 2023, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1694 der Kommission vom 10. August 2023 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 321/2013, (EU) Nr. 1299/2014, (EU) Nr. 1300/2014, (EU) Nr. 1301/2014, (EU) Nr. 1302/2014, (EU) Nr. 1304/2014 und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/777

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 222 vom 08.09.2023 S. 88)


Ergänzende Informationen
Liste der TSI

Die Europäische Kommission-

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union 1, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 11,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit Blick auf die für den Eisenbahnverkehr in einem dekarbonisierten Verkehrssystem nach Maßgabe des europäischen Grünen Deals und der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität vorgesehene Rolle und angesichts der Entwicklungen in diesem Bereich ist eine Überarbeitung der derzeitigen technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) im Rahmen des Pakets für die Digitalisierung der Schiene und einen umweltfreundlichen Güterverkehr erforderlich.

(2) Gemäß Artikel 3 Absatz 5 Buchstaben b und f des Delegierten Beschlusses (EU) 2017/1474 der Kommission 2 sind die TSI zu überarbeiten, um der Entwicklung des Eisenbahnsystems der Union und relevanten Forschungs- und Innovationsmaßnahmen Rechnung zu tragen und Verweise auf Normen zu aktualisieren. Diese Überarbeitung der TSI stellt die Weichen für die nächste Überarbeitung der TSI, wobei die Ergebnisse des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen (ERJU) und insbesondere die Ergebnisse der Systemsäule berücksichtigt werden sollen.

(3) Der Delegierte Beschluss (EU) 2017/1474 enthält spezifische Ziele für die Ausarbeitung, Annahme und Überarbeitung der TSI des Eisenbahnsystems in der Union.

(4) Am 24. Januar 2020 beauftragte die Kommission gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (im Folgenden "Agentur") mit der Ausarbeitung von Empfehlungen zur Umsetzung bestimmter spezifischer Ziele, die im Delegierten Beschluss (EU) 2017/1474 festgelegt worden sind.

(5) Am 30. Juni 2022 veröffentlichte die Agentur die Empfehlung ERa 1175-1218 zu den TSI des Eisenbahnsystems der Union, die die Artikel 3 bis 11 des Delegierten Beschlusses (EU) 2017/1474 abdeckt.

(6) Es ist angezeigt, den kombinierten Verkehr durch TSI zu regeln. Dementsprechend sind unter anderem Änderungen an der Durchführungsverordnung (EU) 2019/773 der Kommission 4 (TSI OPE) und den TSI in den Anhängen der Verordnung (EU) Nr. 1299/2014 der Kommission 5 ( TSI INF) und der Verordnung (EU) Nr. 321/2013 der Kommission 6 ( TSI WAG) und am Inhalt des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/777 der Kommission 7 (RINF) vorzunehmen. Dies sollte eine einheitlichere Anwendung des Kodifizierungssystems ermöglichen und die Entwicklung des kombinierten Verkehrs fördern; zu diesem Zweck wird die ERa einen geeigneten Konformitätsnachweis gemäß Artikel 2 Nummer 33 der Richtlinie (EU) 2016/797 weiterentwickeln.

(7) Die unionsweite Genehmigung von Reisezugwagen wird ein wichtiger Schritt zur Förderung der Interoperabilität des europäischen Eisenbahnnetzes sein. Zur Erreichung dieses Ziels sollte der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1302/2014 der Kommission 8 ( TSI LOC&PAS) geändert werden, insbesondere durch eine Harmonisierung der Anforderungen und Prüfverfahren in Bezug auf die elektromagnetische Verträglichkeit und die Kompatibilität mit Zugortungs-/Gleisfreimeldeanlagen.

(8) Die TSI LOC&PAS und die TSI INF sollten im Hinblick auf eine Harmonisierung der Spezifikationen für Fahrzeuge und ortsfeste Anlagen geändert werden, insbesondere durch die Klärung offener Punkte bezüglich der Anforderungen an Verkehrslasten und die Tragfähigkeit der Infrastruktur, die Anforderungen für den Betrieb mit mehr als zwei Stromabnehmern gleichzeitig, und auf eine Vereinfachung der Nachrüstung von Zügen mit Energiemesssystemen.

(9) Darüber hinaus sollte die TSI LOC&PAS

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(Stand: 27.12.2023)

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