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Regelwerk, EU 2023, Immissionssschutz/ Klimaschutz

Delegierte Verordnung (EU) 2023/1642 der Kommission vom 14. Juni 2023 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1122 im Hinblick auf die Modernisierung der Funktionsweise des Unionsregisters

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 206 vom 21.08.2023 S. 1)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der RL 2003/87/EG

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 19 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG vor ihrer Änderung durch die Richtlinie 2009/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 mussten die Mitgliedstaaten für die Einrichtung und Führung eines Registers sorgen, um die genaue Verbuchung von Vergabe, Besitz, Übertragung und Löschung von Treibhausgasemissionszertifikaten zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wurde mit Artikel 19 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG und Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 2216/2004 der Kommission 3 ein Registrierungssystem für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten geschaffen, das im Januar 2005 in Betrieb genommen wurde. Dieses System gewährleistete, dass alle im Rahmen des Emissionshandelssystems der Union (im Folgenden "EU-EHS") ausgegebenen Treibhausgasemissionszertifikate genau verbucht und die Besitzer der EU-EHS-Zertifikate in elektronischen Konten erfasst wurden. Es bestand aus den Registern aller Mitgliedstaaten und einem von der Kommission benannten Zentralverwalter, der ein unabhängiges Transaktionsprotokoll führen sollte, in dem die Vergabe, Übertragung und Löschung von Zertifikaten erfasst wurden. Diese unabhängige Transaktionsprotokolliereinrichtung, die unabhängige Transaktionsprotokolliereinrichtung der Gemeinschaft (CITL), wurde gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2216/2004 eingerichtet. Alle Transaktionen zwischen Konten in den nationalen Registern wurden von der CITL automatisch kontrolliert, erfasst und genehmigt. Wurden bei den automatisierten Kontrollen Unregelmäßigkeiten festgestellt, brach die CITL die mit solchen Unregelmäßigkeiten behafteten Transaktionen ab, und der Zentralverwalter musste den betreffenden Mitgliedstaat oder die betreffenden Mitgliedstaaten davon in Kenntnis setzen. Außerdem wurde diesem Mitgliedstaat oder diesen Mitgliedstaaten die Verpflichtung auferlegt, die Transaktionen oder alle anderen Vorgänge im Zusammenhang mit den betreffenden Zertifikaten erst zu registrieren, wenn die Unregelmäßigkeiten behoben worden waren.

(2) Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG wurde durch die Richtlinie 2009/29/EG geändert, mit der die nationalen Register durch ein Unionsregister ersetzt wurden. Artikel 3 der Richtlinie 2009/29/EG enthielt jedoch eine Übergangsbestimmung, wonach die Bestimmungen der Richtlinie 2003/87/EG noch bis zum 31. Dezember 2012 gelten sollten. Die CITL wurde inzwischen durch das Transaktionsprotokoll der Europäischen Union (im Folgenden "EUTL") ersetzt, das mit Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 920/2010 der Kommission 4 eingeführt wurde. Diese Verordnung der Kommission wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 389/2013 der Kommission 5 ersetzt, mit deren Artikel 4 das Unionsregister eingerichtet wurde. Diese Verordnung der Kommission wurde ihrerseits mit Ausnahme ihres Artikels 3 Nummer 30 durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/1122 der Kommission 6 ersetzt. Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/1122 enthält somit nun die Vorschriften für die Funktionsweise des Unionsregisters für Phase 4 des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS), die am 1. Januar 2021 begann, und alle ab dem 1. Januar 2012 vergebenen EU-EHS-Zertifikate werden im Unionsregister verbucht. Infolge der Zentralisierung der Register ist das EUTL Teil des Unionsregisters geworden, was sich in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1122 widerspiegeln sollte. Das Unionsregister nimmt somit seit dem 1. Januar 2012 alle Funktionen des EUTL wahr.

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(Stand: 21.08.2023)

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