Regelwerk, EU 2023

VO (EU) 2023/1572
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Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Artikel 2 Ausnahme vom Verbot des Einführens der spezifizierten Pflanzen in das Gebiet der Union

Artikel 3 Pflanzengesundheitszeugnis

Artikel 4 Anforderungen an das Einführen der spezifizierten Pflanzen in das Gebiet der Union

Artikel 5 Von den Mitgliedstaaten durchzuführende Inspektionen, Probenahmen und Tests

Artikel 6 Kennzeichnung für das Einführen in das Gebiet der Union

Artikel 7 Abfallentsorgung

Artikel 8 Inkrafttreten und Geltungsdauer

Anhang In Bezug auf spezifizierte Pflanzen in Libanon zu erfüllende Anforderungen gemäß Artikel 2

1. Erzeugungsgebiete

2. Erhebungen in schädlingsfreien Gebieten

3. Erzeuger

4. Erzeugung aus zertifizierten spezifizierten Pflanzen, die zum Anpflanzen bestimmt sind

5. Erzeugungsflächen

6. Handhabung

7. Lagerung

8. Tests vor dem Verpacken und der Ausfuhr

9.