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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1534 der Kommission vom 24. Juli 2023 zur Auswahl der Einrichtungen, die das erste Netz europäischer digitaler Innovationszentren gemäß der Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates bilden

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 186 vom 25.07.2023 S. 33)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms "Digitales Europa" und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240 1, insbesondere auf Artikel 16 Absatz 3 Unterabsatz 1 und Artikel 23 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/694 wählt die Kommission die Einrichtungen aus, die ein erstes Netz europäischer digitaler Innovationszentren bilden.

(2) Um die europäischen digitalen Innovationszentren, die das erste Netz bilden sollen, auf der Grundlage der Liste der von den Mitgliedstaaten benannten Kandidateneinrichtungen auszuwählen, führte die Kommission zwei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durch und bewertete die eingereichten Vorschläge mit Unterstützung eines Gremiums unabhängiger Sachverständiger. Die erste Aufforderung (DIGITAL-2021-EDIH-01-INITIAL) begann am 17. November 2021 und endete am 22. Februar 2022 und die zweite Aufforderung (DIGITAL-2022-EDIH-03) begann am 29. September 2022 und endete am 16. November 2022. In beiden Bewertungsverfahren trug die Kommission der Stellungnahme jedes einzelnen Mitgliedstaats vor der Auswahl eines europäischen digitalen Innovationszentrums im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats umfassend Rechnung.

(3) Die Kommission wählte 136 Vorschläge aus der ersten Aufforderung und 15 Vorschläge aus der zweiten Aufforderung aus.

(4) Damit ein Mitgliedstaat weitere europäische digitale Innovationszentren in seinem Hoheitsgebiet finanzieren kann, sollten europäische digitale Innovationszentren, die alle Bewertungsschwellen erreicht haben, aber aufgrund fehlender Haushaltsmittel für die entsprechenden Aufforderungen im Arbeitsprogramm nicht finanziert werden konnten, gemäß Artikel 23 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/694 mit dem Exzellenzsiegel ausgezeichnet werden.

(5) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Koordinierungsausschusses für das Programm Digitales Europa

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die europäischen digitalen Innovationszentren, die das erste Netz dieser Zentren bilden, werden gemäß den Anhängen I und II ausgewählt.

Artikel 2

Die Einrichtungen, die für eine Finanzierung im Rahmen des Programms Digitales Europa ausgewählt werden, sind in Anhang I aufgeführt.

Die Einrichtungen, die mit dem Exzellenzsiegel ausgezeichnet werden, sind in Anhang II aufgeführt.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 24. Juli 2023

1) ABl. L 166 vom 11.05.2021 S. 1.


.

Liste der europäischen digitalen Innovationszentren, die für eine Finanzierung im Rahmen des Programms Digitales Europa ausgewählt werden Anhang I


Finanzhilfevereinbarung Nr. Akronym Land Vorschlagstitel
101083458 EDIH innovATE Österreich EDIH innovATE - Europäisches digitales Innovationszentrum für die Land- und Lebensmittelwirtschaft, Holzwirtschaft und Energiewirtschaft
101083942 Crowd in Motion Österreich EDIH für Crowd-Technologie und KI für die Analyse von Bewegungsdaten: Nutzung des Internets der Dinge, FabLabs und Zugang zu Finanzmitteln für den ökologischen und digitalen Wandel der alpinen Tourismus- und Sportwirtschaft
101083472 AI5production Österreich KI-gestützter digitaler Wandel von KMU - hin zu Produktionsprozessen der Industrie 5.0
101083940 Applied CPS Österreich EDIH für den Einsatz cyberphysischer Systeme im verarbeitenden Gewerbe, im Baugewerbe und in der Automobilindustrie
101083685 WalHub Belgien

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