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Regelwerk, EU 2023, Lebensmittel /Medizinprodukte - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1411 der Kommission vom 4. Juli 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1195 hinsichtlich einer harmonisierten Norm für die Sterilisation von Produkten für die Gesundheitsfürsorge

(ABl. L 170 vom 05.07.2023 S. 105)



Ergänzende Informationen
Normenübersicht

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Produkten, die harmonisierten Normen oder den betreffenden Teilen dieser Normen entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, die Konformität mit den Anforderungen der genannten Verordnung, die mit den betreffenden Normen oder Teilen davon übereinstimmen, angenommen.

(2) Mit der Verordnung (EU) 2017/746 wurde die Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 mit Wirkung vom 26. Mai 2022 ersetzt.

(3) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2021) 2406 4 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) mit der Überarbeitung bestehender harmonisierter Normen für In-vitro-Diagnostika, die zur Unterstützung der Richtlinie 98/79/EG ausgearbeitet worden waren, sowie mit der Ausarbeitung neuer harmonisierter Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2017/746.

(4) Auf der Grundlage des im Durchführungsbeschluss C(2021) 2406 formulierten Auftrags überarbeiteten das CEN und das Cenelec die harmonisierte Norm EN ISO 25424:2019, deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden ist, weiter; dabei verfolgten sie das Ziel, den jüngsten technischen und wissenschaftlichen Fortschritten und der Notwendigkeit, die Anforderungen der Verordnung (EU) 2017/746 zu untermauern, Rechnung zu tragen. Dies führte zur Annahme der Änderung EN ISO 25424:2019/A1:2022 in Bezug auf die harmonisierte Norm EN ISO 25424:2019 zur Sterilisation von Produkten für die Gesundheitsfürsorge.

(5) Die Kommission bewertete gemeinsam mit dem CEN und dem Cenelec, ob die Änderung EN ISO 25424:2019/A1:2022 in Bezug auf die harmonisierte Norm EN ISO 25424:2019 dem im Durchführungsbeschluss C(2021) 2406 formulierten Auftrag entspricht.

(6) Die Änderung EN ISO 25424:2019/A1:2022 in Bezug auf die harmonisierte Norm EN ISO 25424:2019 entspricht den Anforderungen der Verordnung (EU) 2017/746, die sie abdecken soll. Daher ist es angezeigt, die Fundstelle der Änderung EN ISO 25424:2019/A1:2022 in Bezug auf die harmonisierte Norm EN ISO 25424:2019 im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(7) Im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1195 der Kommission 5 sind die Fundstellen der harmonisierten Normen aufgeführt, die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2017/746 ausgearbeitet wurden.

(8) Um sicherzustellen, dass die Fundstellen der harmonisierten Normen, die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2017/746 ausgearbeitet wurden, in einem einzigen Rechtsakt aufgeführt sind, sollte die Fundstelle der Änderung EN ISO 25424:2019/A1:2022 in Bezug auf die harmonisierte Norm EN ISO 25424:2019 in den Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1195 aufgenommen werden.

(9) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1195 sollte daher entsprechend geändert werden.

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(Stand: 05.07.2023)

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