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Regelwerk, EU 2023, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2023/1176 der Kommission vom 14. Juli 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Übersichtskarten des transeuropäischen Verkehrsnetzes

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 156 vom 19.06.2023 S. 1)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 661/2010/EU 1, insbesondere auf Artikel 49 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 sieht die Möglichkeit vor, die Übersichtskarten des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) für bestimmte benachbarte Länder auf der Grundlage von Vereinbarungen auf hoher Ebene über Verkehrsinfrastrukturnetze zwischen der Union und den betreffenden benachbarten Ländern anzupassen oder neue Karten einzufügen.

(2) Eine Vereinbarung auf hoher Ebene im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 wurde am 29. Juni 2022 zwischen der Union und der Ukraine unterzeichnet. Die Vereinbarung über die Änderungen an den TEN-V-Übersichtskarten betrifft die Schienen- und Straßenstrecken sowie die Einbeziehung von Binnenwasserstraßen. Die Änderungen an den Übersichtskarten sollen es der Union ermöglichen, ihre Zusammenarbeit mit der Ukraine gezielter auszurichten.

(3) Die Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 14. Juli 2022

1) ABl. L 348 vom 20.12.2013 S. 1.

.

Anhang

Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 wird wie folgt geändert:

1. Die Karten 16.7 und 16.8 erhalten folgende Fassung:

2. Die folgende Karte 16.9 wird angefügt:


ENDE

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