VO (EU) 2023/1118
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Abschnitt 1
Einrichtung der Kollegien
Artikel 1 Übersicht über Wertpapierfirmengruppen
Artikel 2 Feststellung, ob die Einrichtung eines Aufsichtskollegiums angemessen ist
Artikel 3 Kommunikation über die Einrichtung eines Aufsichtskollegiums
Abschnitt 2
Arbeitsweise der Kollegien
Artikel 4 Abschluss der schriftlichen Vereinbarungen
Artikel 5 Ermittlung von Beobachtern
Artikel 6 Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtskollegiums
Artikel 7 Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten
Artikel 8 Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern des Aufsichtskollegiums und einer Wertpapierfirmengruppe
Abschnitt 3
Planung und Koordinierung von Aufsichtstätigkeiten im Normalfall
Artikel 9 Allgemeine Bedingungen für den Informationsaustausch innerhalb des Aufsichtskollegiums
Artikel 10 Informationsaustausch zur Steigerung der Effizienz der Beaufsichtigung von Wertpapierfirmengruppen
Artikel 11 Informationsaustausch für die Zwecke des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsverfahrens
Artikel 12 Informationsaustausch im Hinblick auf die laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Modelle
Artikel 13 Zusammenarbeit in Bezug auf die Nichterfüllung und Sanktionen
Artikel 14 Umsetzung des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsverfahrens
Abschnitt 4
Planung und Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten im Vorfeld und im Laufe von Krisensituationen
Artikel 15 Rahmen des Kollegiums, der in möglichen Krisensituationen zum Tragen kommen soll
Artikel 16 Informationsaustausch in Krisensituationen
Artikel 17 Koordinierung der aufsichtlichen Bewertung und Reaktion auf eine Krisensituation
Artikel 18 Koordinierung der externen Kommunikation in einer Krisensituation