Regelwerk, EU 2023

VO (EU) 2023/1118
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Abschnitt 1
Einrichtung der Kollegien

Artikel 1 Übersicht über Wertpapierfirmengruppen

Artikel 2 Feststellung, ob die Einrichtung eines Aufsichtskollegiums angemessen ist

Artikel 3 Kommunikation über die Einrichtung eines Aufsichtskollegiums

Abschnitt 2
Arbeitsweise der Kollegien

Artikel 4 Abschluss der schriftlichen Vereinbarungen

Artikel 5 Ermittlung von Beobachtern

Artikel 6 Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtskollegiums

Artikel 7 Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten

Artikel 8 Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern des Aufsichtskollegiums und einer Wertpapierfirmengruppe

Abschnitt 3
Planung und Koordinierung von Aufsichtstätigkeiten im Normalfall

Artikel 9 Allgemeine Bedingungen für den Informationsaustausch innerhalb des Aufsichtskollegiums

Artikel 10 Informationsaustausch zur Steigerung der Effizienz der Beaufsichtigung von Wertpapierfirmengruppen

Artikel 11 Informationsaustausch für die Zwecke des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsverfahrens

Artikel 12 Informationsaustausch im Hinblick auf die laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Modelle

Artikel 13 Zusammenarbeit in Bezug auf die Nichterfüllung und Sanktionen

Artikel 14 Umsetzung des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsverfahrens

Abschnitt 4
Planung und Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten im Vorfeld und im Laufe von Krisensituationen

Artikel 15 Rahmen des Kollegiums, der in möglichen Krisensituationen zum Tragen kommen soll

Artikel 16 Informationsaustausch in Krisensituationen

Artikel 17 Koordinierung der aufsichtlichen Bewertung und Reaktion auf eine Krisensituation

Artikel 18 Koordinierung der externen Kommunikation in einer Krisensituation

Artikel 19