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Regelwerk, EU 2023, Verwaltung - Umwelt, Abfall - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1060 der Kommission vom 30. Mai 2023 über eine harmonisierte Norm für Prüfverfahren und Anforderungen, die nachweisen, dass Kunststoffverschlüsse von Getränkebehältern am Behälter angebunden bleiben, zur Unterstützung der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 142 vom 01.06.2023 S. 34)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Einwegkunststoffartikeln gemäß Artikel 6 Absatz 1 der genannten Richtlinie, die den harmonisierten Normen oder Teilen der harmonisierten Normen entsprechen, deren Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, die Konformität mit den Anforderungen von Artikel 6 Absatz 1 der genannten Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2020) 7244 3 gab die Kommission dem Europäischen Komitee für Normung (CEN) den Auftrag, zur Unterstützung von Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/904 eine harmonisierte Norm für bestimmte Einweggetränkebehälter aus Kunststoff mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern, deren Verschlüsse und Deckel aus Kunststoff bestehen, zu erarbeiten.

(3) Auf Grundlage des im Durchführungsbeschluss C(2020) 7244 formulierten Normungsauftrags erarbeitete das CEN die neue harmonisierte Norm EN 17665:2022+A1:2023.

(4) Die Kommission bewertete gemeinsam mit dem CEN, ob die vom CEN erarbeitete Norm dem im Durchführungsbeschluss C(2020) 7244 formulierten Auftrag entspricht.

(5) Die harmonisierte Norm EN 17665:2022+A1:2023 erfüllt die Anforderungen, die sie abdecken soll und die in der Richtlinie (EU) 2019/904 aufgeführt sind. Daher ist es angezeigt, die Fundstellen dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(6) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden wesentlichen Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Fundstelle der harmonisierten Norm "EN 17665:2022+A1:2023, Verpackung - Prüfverfahren und Anforderungen, die nachweisen, dass Kunststoffverschlüsse von Getränkebehältern am Behälter angebunden bleiben", die zur Unterstützung der Richtlinie (EU) 2019/904 erarbeitet wurde, wird hiermit im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 30. Mai 2023

1) ABl. L 316 vom 14.11.2012 S. 12.

2) Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (ABl. L 155 vom 12.06.2019 S. 1).

3) Durchführungsbeschluss C(2020) 7244 der Kommission vom 27. Oktober 2020 über einen Normungsauftrag an das Europäische Komitee für Normung in Bezug auf bestimmte Einweggetränkebehälter aus Kunststoff mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern, deren Verschlüsse und Deckel aus Kunststoff bestehen, zur Unterstützung der Richtlinie (EU) 2019/904

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(Stand: 01.06.2023)

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