VO (EU) 2023/1032
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Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verbote in Bezug auf den spezifizierten Schädling
Artikel 4 Maßnahmen bei Verdacht oder Kenntnis des Auftretens des spezifizierten Schädlings
Artikel 5 Erhebungen zum Auftreten des spezifizierten Schädlings
Artikel 6 Maßnahmen im Falle eines bestätigten Auftretens des spezifizierten Schädlings
Artikel 7 Verbringung der zum Anpflanzen bestimmten spezifizierten Pflanzen innerhalb der Union
Artikel 8 Verbringung der spezifizierten Samen innerhalb der Union
Artikel 9 Verbringung der zum Anpflanzen bestimmten spezifizierten Pflanzen in die Union
Artikel 10 Verbringung der spezifizierten Samen in die Union
Artikel 11 Amtliche Kontrollen bei der Verbringung in die Union
Artikel 12 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1191
Artikel 13 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
1. Probenahmepläne für spezifizierte Samen, außer Samen von Sorten, die bekanntermaßen resistent gegen den spezifizierten Schädling sind
2. Probenahmepläne für spezifizierte Pflanzen, außer Pflanzen von Sorten, die bekanntermaßen resistent gegen den spezifizierten Schädling sind
3. Testmethoden zum Nachweis und zur Identifizierung des spezifizierten Schädlings bei Samen, außer Samen von Sorten, die bekanntermaßen resistent gegen den spezifizierten Schädling sind