Regelwerk, EU 2023

VO (EU) 2023/1032
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Verbote in Bezug auf den spezifizierten Schädling

Artikel 4 Maßnahmen bei Verdacht oder Kenntnis des Auftretens des spezifizierten Schädlings

Artikel 5 Erhebungen zum Auftreten des spezifizierten Schädlings

Artikel 6 Maßnahmen im Falle eines bestätigten Auftretens des spezifizierten Schädlings

Artikel 7 Verbringung der zum Anpflanzen bestimmten spezifizierten Pflanzen innerhalb der Union

Artikel 8 Verbringung der spezifizierten Samen innerhalb der Union

Artikel 9 Verbringung der zum Anpflanzen bestimmten spezifizierten Pflanzen in die Union

Artikel 10 Verbringung der spezifizierten Samen in die Union

Artikel 11 Amtliche Kontrollen bei der Verbringung in die Union

Artikel 12 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1191

Artikel 13 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang

1. Probenahmepläne für spezifizierte Samen, außer Samen von Sorten, die bekanntermaßen resistent gegen den spezifizierten Schädling sind

2. Probenahmepläne für spezifizierte Pflanzen, außer Pflanzen von Sorten, die bekanntermaßen resistent gegen den spezifizierten Schädling sind

3. Testmethoden zum Nachweis und zur Identifizierung des spezifizierten Schädlings bei Samen, außer Samen von Sorten, die bekanntermaßen resistent gegen den spezifizierten Schädling sind

4.